Sachverhalt:
Mit Drucksachen-Nr.
2021/271 wurde eine überplanmäßige Mehraufwendung in Höhe von 42.000 € im
Teilhaushalt 63 Bauordnung bewilligt, um die bereits entstandenen sowie noch
ausstehende Mehraufwendungen auf dem Sachkonto 4457000 auszugleichen und zur
Auszahlung zu bringen. Bei diesen Auszahlungen handelt es sich um die
Erstattungen an die öffentlich bestellten Prüfingenieure für gesetzlich
vorgeschriebene Standsicherheitsnachweise (Statik).
Die bewilligte überplanmäßige
Mehraufwendung in Höhe von 42.000 € reicht jedoch nach erneuter Prüfung nicht
aus, um die bis Jahresende voraussichtlich noch entstehenden Mehraufwendungen
zu decken, da die Aufwendungen in diesem Jahr deutlich höher ausfallen als
erwartet.
Zur Erfüllung der
gesetzlichen Verpflichtung ist daher die Bereitstellung der zusätzlich
erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von nochmals 20.000 € notwendig.
Die Deckung dieser
Mehraufwendung erfolgt durch Minderaufwendungen in Höhe von 20.000 € im
Teilhaushalt 53 Verwaltung der Kindertageseinrichtungen, Produkt 532300
Kindertagespflege.
Im Auftrag
Axel Grüning
Beschlussvorschlag:
Der überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 20.000 € im Teilhaushalt 63 Bauordnung, Produkt 631100 Bauberatung, wird gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG zugestimmt. Die Deckung dieser Mehraufwendung erfolgt durch Minderaufwendungen in Höhe von 20.000 € im Teilhaushalt 53 Verwaltung der Kindertageseinrichtungen, Produkt 532300 Kindertagespflege.