Sachverhalt:
In der Tagesordnung
wurde irrtümlich die Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung genannt, es
handelt sich jedoch um eine außerplanmäßige Auszahlung. Der Betreff und der
Beschlussvorschlag wurden daher entsprechend geändert.
Die mobile
Geschwindigkeitsüberwachung des fließenden Verkehrs kann mit der vorhandenen
Geschwindigkeitsmessanlage aus rechtlichen Gründen nicht mehr durchgeführt
werden.
Die Überwachung des
fließenden Verkehrs ist für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit im
Stadtgebiet der Stadt Laatzen erforderlich, so dass eine neue
Geschwindigkeitsmessanlage beschafft werden soll. Im laufenden Haushaltsjahr
2021 stehen bisher keine entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung. Diese
sollen mit der Bewilligung der außerplanmäßigen Auszahlung bereitgestellt
werden.
Nach Markterkundung
sind für die Beschaffung Mittel in Höhe von 70.000 € erforderlich, sowie
weitere 10.000 € für den Umbau des 2020 gelieferten Messfahrzeuges.
Das
Vergabeverfahren zur Beschaffung der Geschwindigkeitsmessanlage soll
unverzüglich begonnen werden. Das Gerät soll schnellstmöglich geliefert werden.
Im Auftrag
Axel Grüning
Beschlussvorschlag:
Der außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 80.000 € für die Beschaffung einer mobilen Geschwindigkeitsmessanlage für die Überwachung des fließenden Verkehrs im Teilhaushalt 32 Sicherheit und Ordnung, Produkt 322100‚ Straßenverkehrsbehördliche Aufgaben, wird gem. § 117 Abs. 1 NKomVG zugestimmt.
Zur Deckung stehen entsprechende
Haushaltsmittel auf der Inv.-Nr. 66-510405A Erschließung - Str.neu/-ausbau
Maschstraße und Inv.-Nr. 66-510109A Erschließung - Str.neu/-ausbau Leinerandstraße
zur Verfügung.
Dem Antrag wird zugestimmt.