- 2021/282/1
- 2021/282/13
- 2021/282/14
- 2021/282/15
- 2021/282/16
- 2021/282/17
- 2021/282/18
- 2021/282/19
- 2021/282/2
- 2021/282/20
- 2021/282/21
- 2021/282/23
- 2021/282/24
- 2021/282/25
- 2021/282/26
- 2021/282/27
- 2021/282/28
- 2021/282/29
- 2021/282/3
- 2021/282/31
- 2021/282/32
- 2021/282/33
- 2021/282/34
- 2021/282/35
- 2021/282/36
- 2021/282/37
- 2021/282/39
- 2021/282/4
- 2021/282/40
- 2021/282/42
- 2021/282/43
- 2021/282/5
- 2021/282/7
- 2021/282/70
- 2021/282/71
- 2021/282/8
Sachverhalt:
Zur Begründung wird auf den
ausführlichen Vorbericht des Haushaltsplans sowie die weiteren Anlagen zum
Haushaltsplan verwiesen.
Das
Haushaltssicherungskonzept ist Bestandteil des endgültigen Haushaltsplanes 2022
und muss vom Rat beschlossen werden. Das Konzept mit den einzelnen
Konsolidierungsmaßnahmen wird zurzeit erarbeitet und dem Rat im weiteren
Verlauf der Haushaltsberatungen vorgelegt.
Die Ortsräte sind bei den
Haushaltsplanberatungen rechtzeitig anzuhören. Zudem entscheiden sie über die
in § 93 NKomVG genannten Angelegenheiten.
Wie bereits in den
vergangenen Jahren wurde neben dem Haushaltsplan ein sogenannter
„Taschenhaushalt“ im Flyer-Format erstellt, in dem die wichtigsten
Informationen zum Haushalt 2022 komprimiert enthalten sind.
Kai Eggert
Anlagen
1.
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022
2.
Haushaltsplan für 2022 mit u. a.
-
dem Ergebnishaushalt, dem Finanzhaushalt und den
Teilhaushalten,
-
der integrierten mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung,
-
der Übersicht über die Budgets, die Produktgruppen
und über den Stand der Schulden und Verpflichtungsermächtigungen,
-
dem Stellenplan,
-
dem Beteiligungsbericht,
-
dem Trägerbericht
3.
Taschenhaushalt 2022
Anlage 1 zur Drucksache 2021/282
Haushaltssatzung
der Stadt Laatzen für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat
der Rat der Stadt Laatzen in seiner Sitzung am folgende Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2022 beschlossen:
§ 1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
1.
im Ergebnishaushalt
mit
dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen
Erträge auf 112.542.500
Euro
1.2 der ordentlichen
Aufwendungen auf 121.818.700
Euro
1.3 der außerordentlichen
Erträge auf 3.780.000
Euro
1.4 der außerordentlichen
Aufwendungen auf 0
Euro
2.
im Finanzhaushalt
mit
dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 106.422.400 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
111.572.800 Euro
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit
2.056.900 Euro
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit
78.210.900 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit
77.437.000 Euro
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit
7.614.300 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
- Gesamtbetrag der Einzahlungen des
Finanzhaushaltes
185.916.300 Euro
- Gesamtbetrag der Auszahlungen des
Finanzhaushaltes 197.398.000
Euro
§
2
Der Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 76.154.000 Euro
festgesetzt.
§
3
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 28.663.200 Euro festgesetzt.
§
4
Der Höchstbetrag,
bis zu dem im Haushaltsjahr 2022 Liquiditätskredite
zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 35.000.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Die
Steuersätze (Hebesätze) für die
Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 600 v.
H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 600
v. H.
2. Gewerbesteuer 480
v. H.
§
6
Im Rahmen der
Jahresabschlussarbeiten sind Buchungen von über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen zur Bildung von Rückstellungen zugelassen. Dabei muss die Deckung
gewährleistet sein.
Laatzen, den
Kai Eggert
Bürgermeister
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2022 (Anlage 1) wird erlassen. Die Gesamtbeträge der Erträge und Aufwendungen,
Einzahlungen und Auszahlungen werden entsprechend des Haushaltsplans für das
Haushaltsjahr 2022 festgesetzt.
Die Ortsräte wurden gemäß § 93 Abs. 2 Satz 3 NKomVG rechtzeitig zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 (Anlage 1) angehört.
Die Ortsräte beschließen den
Haushaltsplan (Anlage 2) bezüglich der in § 93 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 NKomVG
aufgeführten Angelegenheiten.
Das im Haushaltsplan enthaltene
Investitionsprogramm für den Planungszeitraum
bis 2025 wird festgesetzt.
Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von
Investitionen im Teilfinanzhaushalt nach § 4 Abs. 6 S. 1 Niedersächsische Kommunalhaushalts-
und -kassenverordnung (KomHKVO) wird für die Stadt Laatzen auf 10.000 Euro
festgelegt.
Das Haushaltssicherungskonzept wird beschlossen.
Die Wertgrenzen, ab der eine Investition im Sinne von § 12 Abs. 1 KomHKVO als erheblich anzusehen ist und somit ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zu erfolgen hat, wird wie folgt festgelegt:
· bei Hoch- und Tiefbaumaßnahmen 100.000 Euro
· bei allen übrigen unbeweglichen Vermögensgegenständen 50.000 Euro
· bei beweglichen Vermögensgegenständen 10.000 Euro
Dem Stellenplan
wird zugestimmt.