Ortsratsmitglieder, die das Amt der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters oder deren/dessen Stellvertretung übernehmen möchten, dürfen nicht die Wahlleitung übernehmen.
Das Wahlverfahren richtet sich nach § 67 i.V.m. § 92 Abs. 1 S. 1, § 91 Abs. 5 S. 1 NKomVG. Danach wird schriftlich gewählt; ist nur ein Vorschlag gemacht, wird, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf oder Handzeichen gewählt. Auf Verlangen eines Ortsratsmitgliedes ist geheim zu wählen. Gewählt ist diejenige oder derjenige, für die oder den die Mehrheit der Ortsratsmitglieder gestimmt hat. Das sind
im Ortsrat Laatzen bei 17 Ortsratsmitgliedern mind. 9 Stimmen
im Ortsrat Rethen bei 11 Ortsratsmitgliedern mind. 6 Stimmen
im Ortsrat Gleidingen bei 11 Ortsratsmitgliedern mind. 6 Stimmen
im Ortsrat Ingeln-Oesselse bei 11 Ortsratsmitgliedern mind. 6 Stimmen.
Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, für die die meisten Stimmen abgegeben worden sind. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, das die Sitzungsleiterin oder der Sitzungsleiter zu ziehen hat.
Im Auftrag
Axel Grüning