Sachverhalt:
Zum Sachverhalt
wird auf die Drucksachen-Nr. 2021/267 verwiesen.
Zwischenzeitlich
ist eine weitere Rechnung der Deutschen Post AG über 14.224,65 € eingegangen,
für die bisher ebenfalls keine Mittel zur Verfügung stehen.
Die Höhe der
überplanmäßigen Aufwendung sollte daher auf 68.000 € erhöht werden.
Bei der
ursprünglichen Berechnung waren bereits weitere Aufwendungen prognostiziert
worden, jedoch nicht in der nunmehr erforderlichen Höhe, da die o.g.
Portokosten der Deutschen Post nicht berücksichtigt wurden. Es ist daher eine Erhöhung
der Mittel um lediglich 13.000 € ausreichend.
Die Deckung der
überplanmäßigen Aufwendungen erfolgt durch die allgemeine Deckungsreserve.
Im Auftrag
Axel Grüning
Beschlussvorschlag:
Der überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von insgesamt 68.000 € (13.000 € mehr als in der Drucksachen-Nr. 2021/267 benannt) für die entstandenen Mehraufwendungen für die Wahlen 2021 im Teilhaushalt 32 Sicherheit und Ordnung, Produkt 321100 Wahlen, wird gem. § 117 Abs. 1 NKomVG zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch die allgemeine Deckungsreserve.