Betreff
Bewilligung eines überplanmäßigen Mehraufwandes im Bereich Bauordnung
Vorlage
2021/271
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Die Einnahmen des Sachkontos 3311001 (Verwaltungsgebühren Kostenbescheide für Dritte) im Teilhaushalt 63 sind Gebühren und Auslagen, die das Team 63 von den zahlungspflichtigen Bauherren einnimmt und an die Behörden oder öffentlich bestellten Stellen für deren erbrachte Leistungen bei der Behandlung des Bauantrages weiterleitet (sog. Zuschläge und Auslagen).

 

Diese Zuschläge und Auslagen werden grundsätzlich an die Stellen ausgezahlt, sobald der Gebührenpflichtige den Betrag seinerseits bei der Stadt Laatzen bezahlt oder einen geforderten Kostenvorschuss geleistet hat. Die Auszahlung erfolgt aus den Sachkonten 4451000 (Erstattungen an das Land), 4452000 (Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände) und 4457000 (Erstattungen an private Unternehmen).

 

Das Sachkonto 4457000 wird für die Rechnungen an die öffentlich bestellten Prüfingenieure verwendet, die im Auftrag der Stadt Laatzen Standsicherheits- und Wärmeschutznachweise etc. prüfen. Diese Nachweise sind nach der Niedersächsischen Bauordnung für bestimmte bauliche Anlagen gesetzlich vorgeschrieben.

 

Im Haushaltsjahr 2021 sind 366.100 € für die Auszahlung der vorweg genannten Erstattungen angesetzt worden. Die verfügbaren Mittel sind derzeit mit 374.900 € bereits mehr als ausgeschöpft. Aus dem Budget heraus können die Erstattungen insbesondere an die Prüfstatiker nicht mehr erfolgen, obgleich die Erträge grundsätzlich durch die vorweg beschriebene Vorgehensweise entsprechend vereinnahmt werden. Ausschlaggebende Gründe für diese Entwicklung sind in erster Linie ein nicht eingeplanter Mehraufwand bei den Statikprüfungen sowie gleichzeitig Zahlungsrückstände der Zahlungspflichtigen beim Sachkonto 3311001 und zu geringe Erträge im Budget beim Sachkonto 3311000 (Verwaltungsgebühren) im Allgemeinen.

 

Dies führt dazu, dass die Auszahlungen der bereits erfolgten und noch ausstehenden Abrechnungen an externe Stellen (Behörden und öffentlich bestellte Stellen) aus dem Budget im Teilhaushalt nicht mehr möglich sind.

 

Zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung ist daher die Bereitstellung der zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 42.000 € notwendig.

 

Die Deckung dieser Mehraufwendung erfolgt durch Minderaufwendungen in Höhe von 40.000 € im Teilhaushalt 53 Verwaltung der Kindertageseinrichtungen, Produkt 532300 Kindertagespflege sowie durch Minderaufwendungen in Höhe von 2.000 € im Teilhaushalt 90 Allgemeine Finanzwirtschaft, Produkt 902200 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Axel Grüning

 

Beschlussvorschlag:

 

Der überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 42.000 € im Teilhaushalt 63 Bauordnung, Produkt 631100 Bauberatung, wird gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG zugestimmt. Die Deckung dieser Mehraufwendung erfolgt durch Minderaufwendungen in Höhe von 40.000 € im Teilhaushalt 53 Verwaltung der Kindertageseinrichtungen, Produkt 532300 Kindertagespflege sowie durch Minderaufwendungen in Höhe von 2.000 € im Teilhaushalt 90 Allgemeine Finanzwirtschaft, Produkt 902200 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft.