Sachverhalt:
Die Einnahmen des
Sachkontos 3311001 (Verwaltungsgebühren Kostenbescheide für Dritte) im
Teilhaushalt 63 sind Gebühren und Auslagen, die das Team 63 von den
zahlungspflichtigen Bauherren einnimmt und an die Behörden oder öffentlich
bestellten Stellen für deren erbrachte Leistungen bei der Behandlung des
Bauantrages weiterleitet (sog. Zuschläge und Auslagen).
Diese Zuschläge und
Auslagen werden grundsätzlich an die Stellen ausgezahlt, sobald der
Gebührenpflichtige den Betrag seinerseits bei der Stadt Laatzen bezahlt oder
einen geforderten Kostenvorschuss geleistet hat. Die Auszahlung erfolgt aus den
Sachkonten 4451000 (Erstattungen an das Land), 4452000 (Erstattungen an
Gemeinden und Gemeindeverbände) und 4457000 (Erstattungen an private Unternehmen).
Das Sachkonto
4457000 wird für die Rechnungen an die öffentlich bestellten Prüfingenieure
verwendet, die im Auftrag der Stadt Laatzen Standsicherheits- und
Wärmeschutznachweise etc. prüfen. Diese Nachweise sind nach der
Niedersächsischen Bauordnung für bestimmte bauliche Anlagen gesetzlich
vorgeschrieben.
Im Haushaltsjahr
2021 sind 366.100 € für die Auszahlung der vorweg genannten Erstattungen
angesetzt worden. Die verfügbaren Mittel sind derzeit mit 374.900 € bereits
mehr als ausgeschöpft. Aus dem Budget heraus können die Erstattungen
insbesondere an die Prüfstatiker nicht mehr erfolgen, obgleich die Erträge
grundsätzlich durch die vorweg beschriebene Vorgehensweise entsprechend
vereinnahmt werden. Ausschlaggebende Gründe für diese Entwicklung sind in
erster Linie ein nicht eingeplanter Mehraufwand bei den Statikprüfungen sowie
gleichzeitig Zahlungsrückstände der Zahlungspflichtigen beim Sachkonto 3311001
und zu geringe Erträge im Budget beim Sachkonto 3311000 (Verwaltungsgebühren)
im Allgemeinen.
Dies führt
dazu, dass die Auszahlungen der bereits erfolgten und noch ausstehenden
Abrechnungen an externe Stellen (Behörden und öffentlich bestellte Stellen) aus
dem Budget im Teilhaushalt nicht mehr möglich sind.
Zur Erfüllung der
gesetzlichen Verpflichtung ist daher die Bereitstellung der zusätzlich
erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 42.000 € notwendig.
Die Deckung dieser
Mehraufwendung erfolgt durch Minderaufwendungen in Höhe von 40.000 € im
Teilhaushalt 53 Verwaltung der Kindertageseinrichtungen, Produkt 532300
Kindertagespflege sowie durch Minderaufwendungen in Höhe von 2.000 € im
Teilhaushalt 90 Allgemeine Finanzwirtschaft, Produkt 902200 Sonstige allgemeine
Finanzwirtschaft.
Im Auftrag
Axel Grüning
Beschlussvorschlag:
Der überplanmäßigen
Aufwendung in Höhe von 42.000 € im Teilhaushalt 63 Bauordnung, Produkt 631100
Bauberatung, wird gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG zugestimmt. Die Deckung dieser
Mehraufwendung erfolgt durch Minderaufwendungen in Höhe von 40.000 € im
Teilhaushalt 53 Verwaltung der Kindertageseinrichtungen, Produkt 532300
Kindertagespflege sowie durch Minderaufwendungen in Höhe von 2.000 € im
Teilhaushalt 90 Allgemeine Finanzwirtschaft, Produkt 902200 Sonstige allgemeine
Finanzwirtschaft.