Sachverhalt:
Für die Wahlen 2021
wurden im Teilhaushalt 32 Aufwendungen in Höhe von insgesamt 76.200 €
veranschlagt. Zudem wurden an Erträgen aus Erstattungen 84.000 € veranschlagt.
Die Kosten für die Wahlen sind aus verschiedenen Gründen stark gestiegen. So
sind z.B. die Roh-Papierkosten nach Aussage verschiedener Druckereien um ca. 10
% gestiegen und die Portokosten gestiegen, da die Wahlbenachrichtigungskarten
wegen Änderung der Beförderungsbedingungen nicht mehr als Infopost versandt
werden konnten.
Außerdem hat sich die Zahl der Briefwählenden auch auf Grund der
Corona-Situation gegenüber der letzten Wahl nahezu verdoppelt.
Die Portokosten für den Versand der Wahlbenachrichtigungskarten und
Briefwahlunterlagen betrugen insgesamt 58.141,42 €. Die Briefwahlunterlagen für
die Kommunalwahl mussten auf Grund der Vielzahl der Stimmzettel mit
C4-Umschlägen als Großbrief versandt werden, was bei der Veranschlagung der
Portokosten nicht berücksichtigt worden war. Die Versandkosten für einen Großbrief
liegen bei 1,0470 € netto, für einen Standardbrief bei 0,4630 € netto.
Die Druckkosten der Stimmzettel und Briefwahlumschläge sowie Wahlschriften
betrug rund 44.327,39 € (zzgl. 9.720,86 € für nicht verwendbare Stimmzettel).
Die corona-bedingten Mehrausgaben für die Wahlen 2021 (z.B. Masken, Tests,
Sonderreinigungen usw.) lagen bei ca. 7.000 €. Diese werden über die allgemein
coronabedingte coronabedingte überplanmäßige Ausgabe (vgl. Drucksache aus dem
allgemeinen Corona-Teilhaushalt gedeckt.
Für die Wahlen sind bisher Ausgaben von insgesamt rund 130.000 € entstanden.
Veranschlagt waren Mittel in Höhe von 76.200 €. Es besteht daher ein Fehlbetrag
von rund 55.000 €.
Für die Regions-
und Bundestagswahl werden voraussichtlich 75.000 € erstattet (geplant waren
84.000 €), die genaue Erstattungshöhe steht jedoch noch nicht fest.
Die Mittel im
Budget des Teilhaushaltes 32 sind nahezu ausgeschöpft, so dass eine Deckung
innerhalb des Budgets nicht möglich ist. Minderausgaben bei den
Aufwandsentschädigungen für Wahlhelfende wurden bereits berücksichtigt.
Die Deckung der
überplanmäßigen Aufwendungen erfolgt durch die allgemeine Deckungsreserve.
Im Auftrag
Axel Grüning
Beschlussvorschlag:
Der überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 55.000 € für die entstandenen Mehraufwendungen für die Wahlen 2021 im Teilhaushalt 32 Sicherheit und Ordnung, Produkt 321101 Wahlen, wird gem. § 117 Abs. 1 NKomVG zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch die allgemeine Deckungsreserve.