Betreff
Mehraufwendungen zur Deckung entstandener Kosten für die Wahlen 2021 im Teilhaushalt 32 Sicherheit und Ordnung - Bewilligung einer überplanmäßigen Aufwendung gem. § 117 Abs. 1 NKomVG -
Vorlage
2021/267
Aktenzeichen
129101
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Für die Wahlen 2021 wurden im Teilhaushalt 32 Aufwendungen in Höhe von insgesamt 76.200 € veranschlagt. Zudem wurden an Erträgen aus Erstattungen 84.000 € veranschlagt.


Die Kosten für die Wahlen sind aus verschiedenen Gründen stark gestiegen. So sind z.B. die Roh-Papierkosten nach Aussage verschiedener Druckereien um ca. 10 % gestiegen und die Portokosten gestiegen, da die Wahlbenachrichtigungskarten wegen Änderung der Beförderungsbedingungen nicht mehr als Infopost versandt werden konnten.

Außerdem hat sich die Zahl der Briefwählenden auch auf Grund der Corona-Situation gegenüber der letzten Wahl nahezu verdoppelt.

Die Portokosten für den Versand der Wahlbenachrichtigungskarten und Briefwahlunterlagen betrugen insgesamt 58.141,42 €. Die Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl mussten auf Grund der Vielzahl der Stimmzettel mit C4-Umschlägen als Großbrief versandt werden, was bei der Veranschlagung der Portokosten nicht berücksichtigt worden war. Die Versandkosten für einen Großbrief liegen bei 1,0470 € netto, für einen Standardbrief bei 0,4630 € netto.

Die Druckkosten der Stimmzettel und Briefwahlumschläge sowie Wahlschriften betrug rund 44.327,39 € (zzgl. 9.720,86 € für nicht verwendbare Stimmzettel).

Die corona-bedingten Mehrausgaben für die Wahlen 2021 (z.B. Masken, Tests, Sonderreinigungen usw.) lagen bei ca. 7.000 €. Diese werden über die allgemein coronabedingte coronabedingte überplanmäßige Ausgabe (vgl. Drucksache aus dem allgemeinen Corona-Teilhaushalt gedeckt.

Für die Wahlen sind bisher Ausgaben von insgesamt rund 130.000 € entstanden. Veranschlagt waren Mittel in Höhe von 76.200 €. Es besteht daher ein Fehlbetrag von rund 55.000 €.

 

Für die Regions- und Bundestagswahl werden voraussichtlich 75.000 € erstattet (geplant waren 84.000 €), die genaue Erstattungshöhe steht jedoch noch nicht fest.

 

Die Mittel im Budget des Teilhaushaltes 32 sind nahezu ausgeschöpft, so dass eine Deckung innerhalb des Budgets nicht möglich ist. Minderausgaben bei den Aufwandsentschädigungen für Wahlhelfende wurden bereits berücksichtigt.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen erfolgt durch die allgemeine Deckungsreserve.

Im Auftrag

 

 

 

Axel Grüning

 

Beschlussvorschlag:

Der überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 55.000 € für die entstandenen Mehraufwendungen für die Wahlen 2021 im Teilhaushalt 32 Sicherheit und Ordnung, Produkt 321101 Wahlen, wird gem. § 117 Abs. 1 NKomVG zugestimmt.

 

Die Deckung erfolgt durch die allgemeine Deckungsreserve.