Betreff
Antrag Kleingärtnerverein Grasdorf e.V.
Investitionskostenzuschuss
- Sanierung/Neuanlage des Hauptweges Kolonie „Auf der Lieth“
Vorlage
2021/234
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 28.06.2021 beantragt der Kleingärtnerverein Grasdorf e.V. auf Grundlage der städtischen „Richtlinien der Stadt Laatzen über die Förderung von Investitionsmaßnahmen und erforderlichen Erneuerungsaufwendungen an vereinseigenen, angepachteten bzw. gemieteten Anlagen und Hochbauten“ einen Zuschuss für die Sanierung/Neuanlage des Hauptweges der Kolonie „Auf der Lieth“. Weiterhin hat der Verein mit gleichem Schreiben die Bewilligung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns beantragt.

 

Die Voraussetzungen für eine Förderung nach der vorgenannten städtischen Richtlinie sind im vorliegenden Fall erfüllt.

 

Nach den Richtlinien der Stadt Laatzen darf mit der zu fördernden Maßnahme nicht vor Bewilligung begonnen werden. In Ausnahmefällen kann einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zugestimmt werden. Der Verein führt zur Kostenminimierung die Arbeiten durch engagierte Mitglieder, in Eigenleistung, selbst aus. Bei der hohen Anzahl an geplanten Arbeitsstunden, die hauptsächlich an Wochenenden und wenn die Witterung dies zulässt, geleistet werden müssen, ist es entscheidend für den Erfolg des Projektes, dass sehr zeitnah in den Sommerferien 2021 mit den Arbeiten begonnen wird, um die derzeit hohe Motivation in der Mitgliedschaft und die erhöhte Anwesenheit der Mitglieder in den Sommerferien 2021 zu nutzen.

 

Der vorzeitige Maßnahmenbeginn wurde daher mit Schreiben vom 15.07.2021 genehmigt und mit dem ausdrücklichen Hinweis versehen, dass damit keine Entscheidung über den Investitionskostenzuschussantrag verbunden ist.

 

Nach der städtischen Richtlinie ist ein Förderantrag bis zum 30.06. eines Jahres zu stellen, wenn der Zuschuss im kommenden Haushaltsjahr ausgezahlt werden soll. Ferner ist eine Förderung von bis zu 25% der zuwendungsfähigen Gesamtaufwendungen und 10% der Arbeits- /Eigenleistungen möglich.

 

Die zuwendungsfähigen Gesamtaufwendungen sind mit 6.964,44 € geplant. Die Arbeits- /Eigenleistungen des Vereins sind mit 2.375,- € geplant.

 

Eine Förderung gemäß den Richtlinien könnte somit maximal in Höhe von 1.741,11 € (25 Prozent) für die zuwendungsfähigen Gesamtaufwendungen und in Höhe von 237,50 € (10 Prozent) für die Eigenleistungen/Arbeitsleistung des Vereins erfolgen. Eine maximale Gesamtförderung kommt also in Höhe von 1.978,61 € in Betracht.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Investitionskostenzuschuss um eine freiwillige Leistung handelt, für die es keine gesetzliche Verpflichtung gibt und die mit einer zusätzlichen finanziellen Belastung des Haushaltes 2022 verbunden ist.

 

Im Auftrag

 

 

Axel Grüning

 

Beschlussvorschlag:

 

Über die Gewährung eines Zuschusses an den Kleingärtnerverein Grasdorf e.V. für die Sanierung/Neuanlage des Hauptweges der Kolonie „Auf der Lieth“ wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zum Haushalt 2022 entschieden.

Anlagen:

 

Kosten- und Finanzierungsplan