Betreff
Sanierung des Treffs Alte Schule - Zweiter Bauabschnitt
Vorlage
2021/230
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Rahmen des geplanten zweiten Bauabschnitts war bislang die Sanierung der Räume des Generationentreffs im Hauptbauköper des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudeensembles an der Hildesheimer Straße 564 mit einer Nutzfläche von 155m² vorgesehen. Bestandteile der Maßnahme sind die Sanierung des Fußbodens, des großen Gemeinschaftsraumes, die Herrichtung des früheren Haupteingangs mit Rampe und Treppe und der Einbau eines Windfangs mit Garderobe. Ebenfalls erneuert werden sollen die Teeküche, die Decken und die haustechnische Anlage incl. der Beleuchtung. Zur Vorbereitung der Maßnahme wurden im Haushalt 2020 Planungskosten in Höhe von 20.000 € eingestellt (siehe Dr.-Nr.: 2018/240/16 und 2018/240/46). Vorgesehen war eine Realisierung der Sanierungs- und Umbaumaßnahmen in 2022/23.

 

Das mit der Planung beauftragte Büro hat unmittelbar vor den Sommerferien seine Vorplanung abgeschlossen und der Verwaltung die Ergebnisse vorgelegt. Danach besteht im gesamten Hauptgebäude ein zum Teil erheblicher Sanierungsbedarf. So wurde beispielsweise im Zuge des Einbaus der Fluchttreppe für das OG deutlich, dass eine Sanierung der Dachhaut erforderlich ist, um das Eindringen von Wasser und Tieren in die Dachkonstruktion auszuschließen. Auch Heizungs- und Sanitäranlagen sowie die Beleuchtung sind erneuerungsbedürftig.

 

 

Insgesamt werden vom Planungsbüro sieben, z.T. sehr umfangreiche Maßnahmen definiert:

 

Nr.

Maßnahme

Beschreibung

Bruttokosten in €

1

Sanierung Dachhaut außen

Hauptdach Generationentreff und Zwischendach bis alte Scheune

160.639 €

2

Generationentreff Hauptgebäude

Sanierung und Umbau incl. TGA

393.226 €

3

Ausbau Zwischentrakt Ausstellungsraum (Heimatstube)

Baukonstruktion ertüchtigen; TGA

150.564 €

4

Ausbau Haupthaus im OG 

Baukonstruktion ertüchtigen; TGA

130.296 €

5

Treppenhaus EG + OG + UG

Baukonstruktion sanieren; TGA

  95.146 €

6

WC-Anlagen im Zwischentrakt EG

TGA

  42.662 €

7

Außenanlagen

Wege, Grünflächen, Bänke, Fahrradständer u.a.

121.350 €

 

Hieraus ergibt sich ein Gesamtbetrag von rund 1.094.000 €.

 

Sinnvollerweise sollten die Maßnahmen 1,2,5 und 6 parallel ausgeführt werden, der Ausführungszeitraum wird mit etwa 5 Monaten veranschlagt. Sollten die augenblicklichen Schwierigkeiten bei der Vergabe der handwerklichen Leistungen aufgrund der Auslastung der Betriebe und der Verfügbarkeit der Materialien fortbestehen, ist eine um ca. ein Vierteljahr länger dauernde Umsetzungsphase wahrscheinlich. In dieser Zeit kann das Haus nicht genutzt werden. Eine Umsetzung wäre in 2023 möglich. Erforderlich ist hierfür die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Planungskosten zur Erstellung der Ausschreibung und der Einholung der denkmalrechtlichen Genehmigungen in Höhe von 80.000 € bereits im Haushalt 2022. Für die konkrete Ausführung der Maßnahmen 1,2,5 und 6 sind im Haushalt 2023 = 612.000 € einzustellen. Die Maßnahmen 3,4 und 7 mit einem kalkulierten Volumen von rund 392.000 € könnten im Jahr 2024 umgesetzt werden.

 

 

Für die Erhaltung, Sicherung und Restaurierung von Denkmälern können Zuwendungen des Landes Niedersachsen vom Niedersächsischen Landesamt für

Denkmalpflege gewährt werden. Diese sind auch für kommunale

Gebietskörperschaften vorgesehen, um die Erhaltung und Instandsetzung der Denkmäler zu unterstützen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht, die Entscheidung erfolgt vielmehr nach pflichtgemäßem Ermessen. Die wichtigste Denkmalförderung besteht in den Möglichkeiten der erhöhten Steuerabschreibung für Sanierungskosten, was für die Stadt Laatzen jedoch nicht zum Tragen kommt.

Das Land Niedersachsen trägt aber auch durch direkte Zuschüsse zu den Kosten der Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmalen bei. Landesmittel für Denkmalpflege sind begrenzt und können nur für vorbildliche Instandsetzungsmaßnahmen zur Denkmalerhaltung oder besonders dringliche Vorhaben eingesetzt werden.

Die Förderung erfolgt nur auf Antrag und hängt von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ab. Eine Richtlinie, anhand deren sich eine konkrete Förderhöhe ergibt, besteht nicht. Die notwendigen Unterlagen zur Antragstellung werden erstellt.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Thomas Schrader

Beschlussvorschlag:

 

Dem vorgestellten Maßnahmenpaket zur Sanierung des Treffs Alte Schule und dem Zeitplan wird zugestimmt. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2022ff bereitzustellen. Um die geplanten Arbeiten im Jahr 2023 zeitnah ausführen zu können, sind in den Haushaltsplan 2022 für die Planungskosten zur Erstellung der Ausschreibung und der Einholung der denkmalrechtlichen Genehmigungen 80.000 €, sowie für die Umsetzung   612.000 € in den Haushaltsplan 2023 aufzunehmen.