Sachverhalt:
Im Rahmen des
geplanten zweiten Bauabschnitts war bislang die Sanierung der Räume des
Generationentreffs im Hauptbauköper des unter Denkmalschutz stehenden
Gebäudeensembles an der Hildesheimer Straße 564 mit einer Nutzfläche von 155m² vorgesehen.
Bestandteile der Maßnahme sind die Sanierung des Fußbodens, des großen
Gemeinschaftsraumes, die Herrichtung des früheren Haupteingangs mit Rampe und
Treppe und der Einbau eines Windfangs mit Garderobe. Ebenfalls erneuert werden
sollen die Teeküche, die Decken und die haustechnische Anlage incl. der
Beleuchtung. Zur Vorbereitung der Maßnahme wurden im Haushalt 2020
Planungskosten in Höhe von 20.000 € eingestellt (siehe Dr.-Nr.: 2018/240/16 und
2018/240/46). Vorgesehen war eine Realisierung der Sanierungs- und
Umbaumaßnahmen in 2022/23.
Das mit der Planung
beauftragte Büro hat unmittelbar vor den Sommerferien seine Vorplanung
abgeschlossen und der Verwaltung die Ergebnisse vorgelegt. Danach besteht im
gesamten Hauptgebäude ein zum Teil erheblicher Sanierungsbedarf. So wurde
beispielsweise im Zuge des Einbaus der Fluchttreppe für das OG deutlich, dass
eine Sanierung der Dachhaut erforderlich ist, um das Eindringen von Wasser und
Tieren in die Dachkonstruktion auszuschließen. Auch Heizungs- und Sanitäranlagen
sowie die Beleuchtung sind erneuerungsbedürftig.
Insgesamt werden
vom Planungsbüro sieben, z.T. sehr umfangreiche Maßnahmen definiert:
Nr. |
Maßnahme |
Beschreibung |
Bruttokosten in € |
1 |
Sanierung
Dachhaut außen |
Hauptdach
Generationentreff und Zwischendach bis alte Scheune |
160.639 € |
2 |
Generationentreff
Hauptgebäude |
Sanierung und
Umbau incl. TGA |
393.226 € |
3 |
Ausbau
Zwischentrakt Ausstellungsraum (Heimatstube) |
Baukonstruktion
ertüchtigen; TGA |
150.564 € |
4 |
Ausbau Haupthaus
im OG |
Baukonstruktion ertüchtigen;
TGA |
130.296 € |
5 |
Treppenhaus EG +
OG + UG |
Baukonstruktion
sanieren; TGA |
95.146 € |
6 |
WC-Anlagen im
Zwischentrakt EG |
TGA |
42.662 € |
7 |
Außenanlagen |
Wege,
Grünflächen, Bänke, Fahrradständer u.a. |
121.350 € |
Hieraus ergibt sich
ein Gesamtbetrag von rund 1.094.000 €.
Sinnvollerweise
sollten die Maßnahmen 1,2,5 und 6 parallel ausgeführt werden, der
Ausführungszeitraum wird mit etwa 5 Monaten veranschlagt. Sollten die
augenblicklichen Schwierigkeiten bei der Vergabe der handwerklichen Leistungen
aufgrund der Auslastung der Betriebe und der Verfügbarkeit der Materialien
fortbestehen, ist eine um ca. ein Vierteljahr länger dauernde Umsetzungsphase
wahrscheinlich. In dieser Zeit kann das Haus nicht genutzt werden. Eine
Umsetzung wäre in 2023 möglich. Erforderlich ist hierfür die Bereitstellung von
Haushaltsmitteln für die Planungskosten zur Erstellung der Ausschreibung und
der Einholung der denkmalrechtlichen Genehmigungen in Höhe von 80.000 € bereits
im Haushalt 2022. Für die konkrete Ausführung der Maßnahmen 1,2,5 und 6 sind im
Haushalt 2023 = 612.000 € einzustellen. Die Maßnahmen 3,4 und 7 mit einem
kalkulierten Volumen von rund 392.000 € könnten im Jahr 2024 umgesetzt werden.
Für die Erhaltung,
Sicherung und Restaurierung von Denkmälern können Zuwendungen des Landes
Niedersachsen vom Niedersächsischen Landesamt für
Denkmalpflege
gewährt werden. Diese sind auch für kommunale
Gebietskörperschaften
vorgesehen, um die Erhaltung und Instandsetzung der Denkmäler zu unterstützen.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht, die Entscheidung
erfolgt vielmehr nach pflichtgemäßem Ermessen. Die wichtigste Denkmalförderung
besteht in den Möglichkeiten der erhöhten Steuerabschreibung für
Sanierungskosten, was für die Stadt Laatzen jedoch nicht zum Tragen kommt.
Das Land
Niedersachsen trägt aber auch durch direkte Zuschüsse zu den Kosten der
Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmalen bei. Landesmittel für
Denkmalpflege sind begrenzt und können nur für vorbildliche
Instandsetzungsmaßnahmen zur Denkmalerhaltung oder besonders dringliche
Vorhaben eingesetzt werden.
Die Förderung
erfolgt nur auf Antrag und hängt von den zur Verfügung stehenden
Haushaltsmitteln ab. Eine Richtlinie, anhand deren sich eine konkrete
Förderhöhe ergibt, besteht nicht. Die notwendigen Unterlagen zur Antragstellung
werden erstellt.
Im Auftrag
Thomas Schrader
Beschlussvorschlag:
Dem vorgestellten Maßnahmenpaket zur Sanierung des Treffs Alte Schule und dem Zeitplan wird zugestimmt. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2022ff bereitzustellen. Um die geplanten Arbeiten im Jahr 2023 zeitnah ausführen zu können, sind in den Haushaltsplan 2022 für die Planungskosten zur Erstellung der Ausschreibung und der Einholung der denkmalrechtlichen Genehmigungen 80.000 €, sowie für die Umsetzung 612.000 € in den Haushaltsplan 2023 aufzunehmen.