- Beschluss über das Ergebnis der Beteiligungsverfahren
- Satzungsbeschluss
Sachverhalt:
In der Stadt Laatzen besteht Bedarf nach Wohnbauland. Daher soll im Rahmen des Bebauungsplanes
Nr. 233 „Erdbeerhof II“ im Übergang zwischen den
Ortsteilen Rethen (Leine) und Gleidingen ein neues Baugebiet geschaffen werden.
Derzeit sind die Flächen des Plangebietes
überwiegend dem Außenbereich zuzuordnen. Der wirksame Flächennutzungsplan entspricht mit überwiegend als „Grünfläche“ dargestellten Bereichen nicht der
Zielsetzung eines Wohngebietes. Als Grundlage für die Aufstellung des
Bebauungsplanes ist daher die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Im Rahmen der 80. Änderung werden die im wirksamen Flächennutzungsplan
dargestellten Flächen (hauptsächlich Grünflächen, aber auch Flächen für
Gemeinbedarf, Verkehrsflächen und Wohnbaufläche) so angepasst, dass ein
Wohngebiet mit Grünflächen entwickelt und damit dem Bedarf an Wohnbauland
nachgekommen werden kann.
Die mit Drucksachen-Nr. 2019/142/2 beschlossene öffentliche Auslegung gemäß §3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 07.06.2021 bis einschließlich 06.07.2021 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 19.05.2021 beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme bis spätestens 06.07.2021 gebeten worden.
Das Ergebnis der durchgeführten Beteiligungen ist als Anlage # und # beigefügt. Eine gravierende Änderung der ausgelegten Pläne ist aufgrund der eingegangen Stellungnahmen nicht erforderlich. Es handelt sich überwiegend um Hinweise und Anregungen, die durch redaktionelle Ergänzungen in der Begründung oder als Ergänzung in den Hinweisen in der Planzeichnung berücksichtigt werden können.
Eine erneute Auslegung ist nicht erforderlich.
Die 80. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht kann in der vorliegenden Fassung Stand ##.09.2021 als Satzung beschlossen werden.
Beschlussvorschlag:
a)
Dem Abwägungsergebnis der Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und der
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB in den vorliegenden
Fassungen (siehe Anlagen 3 - 4) wird zugestimmt.
b)
Der Entwurf der 80. Änderung des
Flächennutzungsplanes, Stand 06.09.2021, mit Begründung und Umweltbericht zum
Flächennutzungsplan (siehe Anlagen 1 - 2) wird als Satzung beschlossen.