Sachverhalt:
Herr Jonas Seidel hat sich mit alleinigem Wohnsitz in Hannover angemeldet. Ein Zweitwohnsitz in Laatzen bestand nicht, vielmehr hat Herr Seidel den Wohnsitz in Laatzen komplett aufgegeben und damit die Wählbarkeit verloren.
Vom Ortsrat Gleidingen ist gemäß den Bestimmungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes durch Beschluss festzustellen, dass die Voraussetzungen für die Beendigung der Mitgliedschaft im Ortsrat vorliegen.
Da eine Ersatzperson nicht mehr zur Verfügung steht, bleibt der Sitz im Ortsrat Gleidingen bis zum Ende der laufenden Wahlperiode unbesetzt.
Jürgen Köhne
Beschlussvorschlag:
Der Ortsrat Gleidingen stellt gemäß § 91 Absatz 4 in Verbindung mit § 52 Absatz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) fest, dass Herr Jonas Seidel durch den Wegzug aus dem Gebiet der Stadt Laatzen seine Wählbarkeit nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NKomVG und somit seinen Sitz im Ortsrat Gleidingen verloren hat.