Betreff
Bushaltestelle "Vor dem Laagberg"
- Fördergelder für Bushaltestellen
- Sachstandsbericht
Vorlage
2019/082/4
Aktenzeichen
66 Wen
Art
Sachstandsbericht
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) wurde Ende Mai ein Förderantrag für die Haltestellen-Variante „Sportplatz-Mitte“ gestellt. Im Rahmen dieses Verfahrens fordert die LNVG Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange an. Nunmehr liegen die Stellungnahmen von ÜSTRA, SoVD und Region Hannover vor. 

 

Stellungnahme ÜSTRA

Die ÜSTRA begrüßt die Einrichtung einer weiteren Bushaltestelle für die Verbesserung des ÖPNV, lehnt den Standort „Sportplatz-Mitte“ aber aus Gründen der Verkehrsgefährdung ab. Zitat aus der Stellungnahme: „Die vorliegende Planung müssen wir aber aus Gründen der Verkehrssicherheit ausdrücklich ablehnen. Einer Umsetzung in dieser Form können wir nicht zustimmen.“

 

Stellungnahme des SoVD

Eine weitere Haltestelle wird befürwortet. Neben vielen Hinweisen zur Barrierefreiheit sollte die nördliche Haltestelle so verschoben werden, dass die Straße hinter dem haltenden Bus gequert werden kann.

 

Stellungnahme Region

Die Region steht der Verbesserung des ÖPNV ebenfalls positiv gegenüber; sie stimmt aber der eingereichten Planung ohne eine Versetzung der LSA wegen der fehlenden Verkehrssicherheit nicht zu. Darüber hinaus fordert die Region eine fußläufige Anbindung nach Westen zum Grundstück Gleidinger Straße 39.

 

Auswirkung auf die Errichtung der Haltstelle und Kosten

 

Wenn nur die Stellungnahme der Region zugrunde gelegt wird, muss für die Errichtung der Haltestelle mittig vor dem Sportplatz eine zusätzliche LSA aufgestellt und eine Fußwegverbindung nach Westen zum Grundstück Gleidinger Straße Nr. 39 errichtet werden.

 

Problematisch stellt sich die Herstellung der Gehwegverbindung dar. Nach Aussagen von Baumexperten führen alle Erdarbeiten innerhalb des Kronenbereiches der Linde, die unter die Baumschutzsatzung fällt, zu einer Schädigung des Baumes und dürfen deshalb nicht durchgeführt werden. Zu den Erdarbeiten zählt auch eine für die für Herstellung des Weges notwendige Verrohrung des Entwässerungsgrabens. Auf herkömmlichen Weg kann eine Gehwegverbindung in vorgeschriebener Breite von 2,50 m gemäß der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt, 2006) und der Empfehlung für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA, 2002) nicht hergestellt werden.

 

Technisch gäbe es noch die Möglichkeit, einen Steg zu errichten, der dann auf Pfählen gegründet werden müsste. Problematisch wäre jedoch die Unterhaltung des Straßengrabens durch die Region. Unterhalb des Steges wären Unterhaltungsarbeiten nur sehr eingeschränkt möglich.

 

Kosten:

Die Kosten für das Aufstellen der LSA würden ca. 35 – 40.000 € betragen. Da es sich um eine LSA an einer Regionsstraße handelt, wäre die Region für die Unterhaltung zuständig und es ist mit einer Ablösung der Unterhaltungskosten zu rechnen. Herstellungs- und Unterhaltungskosten sind nicht förderfähig und damit zu 100 % von der Stadt zu tragen.

 

Sollte die die Herstellung eines Steges in Erwägung gezogen werden, so ist mit Kosten von ca. 100.000 € zu rechnen. Diese Kosten sind ebenfalls nicht förderfähig und damit zu 100 % durch die Stadt Laatzen zu tragen sind.

 

Unabhängig von den zusätzlichen Straßenbauarbeiten und den Kosten hat die ÜSTRA auf Nachfrage noch einmal bestätigt, dass sie die Haltestelle an dem Standort vor dem Sportplatz aus Gründen der Verkehrssicherheit weiterhin ablehnt.

 

Vor dem Hintergrund dieser Aussage kann seitens der Verwaltung daher nicht empfohlen werden, an dem Standort „Sportplatz-Mitte“ festzuhalten.

 

Im Auftrag

 

 

 

Axel Grüning