- Fördergelder für Bushaltestellen
- Sachstandsbericht
Bei der
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) wurde Ende Mai ein
Förderantrag für die Haltestellen-Variante „Sportplatz-Mitte“ gestellt. Im
Rahmen dieses Verfahrens fordert die LNVG Stellungnahmen der beteiligten Träger
öffentlicher Belange an. Nunmehr liegen die Stellungnahmen von ÜSTRA, SoVD und
Region Hannover vor.
Stellungnahme ÜSTRA
Die ÜSTRA begrüßt
die Einrichtung einer weiteren Bushaltestelle für die Verbesserung des ÖPNV,
lehnt den Standort „Sportplatz-Mitte“ aber aus Gründen der Verkehrsgefährdung
ab. Zitat aus der Stellungnahme: „Die vorliegende Planung müssen wir aber aus
Gründen der Verkehrssicherheit ausdrücklich ablehnen. Einer Umsetzung in dieser
Form können wir nicht zustimmen.“
Stellungnahme des SoVD
Eine weitere Haltestelle
wird befürwortet. Neben vielen Hinweisen zur Barrierefreiheit sollte die
nördliche Haltestelle so verschoben werden, dass die Straße hinter dem
haltenden Bus gequert werden kann.
Stellungnahme Region
Die Region steht
der Verbesserung des ÖPNV ebenfalls positiv gegenüber; sie stimmt aber der
eingereichten Planung ohne eine Versetzung der LSA wegen der fehlenden
Verkehrssicherheit nicht zu. Darüber hinaus fordert die Region eine fußläufige
Anbindung nach Westen zum Grundstück Gleidinger Straße 39.
Auswirkung auf die Errichtung der Haltstelle
und Kosten
Wenn nur die
Stellungnahme der Region zugrunde gelegt wird, muss für die Errichtung der
Haltestelle mittig vor dem Sportplatz eine zusätzliche LSA aufgestellt und eine
Fußwegverbindung nach Westen zum Grundstück Gleidinger Straße Nr. 39 errichtet
werden.
Problematisch
stellt sich die Herstellung der Gehwegverbindung dar. Nach Aussagen von
Baumexperten führen alle Erdarbeiten innerhalb des Kronenbereiches der Linde,
die unter die Baumschutzsatzung fällt, zu einer Schädigung des Baumes und
dürfen deshalb nicht durchgeführt werden. Zu den Erdarbeiten zählt auch eine
für die für Herstellung des Weges notwendige Verrohrung des
Entwässerungsgrabens. Auf herkömmlichen Weg kann eine Gehwegverbindung in vorgeschriebener
Breite von 2,50 m gemäß der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt,
2006) und der Empfehlung für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA, 2002) nicht
hergestellt werden.
Technisch gäbe es
noch die Möglichkeit, einen Steg zu errichten, der dann auf Pfählen gegründet
werden müsste. Problematisch wäre jedoch die Unterhaltung des Straßengrabens
durch die Region. Unterhalb des Steges wären Unterhaltungsarbeiten nur sehr
eingeschränkt möglich.
Kosten:
Die Kosten für das
Aufstellen der LSA würden ca. 35 – 40.000 € betragen. Da es sich um eine LSA an
einer Regionsstraße handelt, wäre die Region für die Unterhaltung zuständig und
es ist mit einer Ablösung der Unterhaltungskosten zu rechnen. Herstellungs- und
Unterhaltungskosten sind nicht förderfähig und damit zu 100 % von der Stadt zu
tragen.
Sollte die die
Herstellung eines Steges in Erwägung gezogen werden, so ist mit Kosten von ca.
100.000 € zu rechnen. Diese Kosten sind ebenfalls nicht förderfähig und damit
zu 100 % durch die Stadt Laatzen zu tragen sind.
Unabhängig von den
zusätzlichen Straßenbauarbeiten und den Kosten hat die ÜSTRA auf Nachfrage noch
einmal bestätigt, dass sie die Haltestelle an dem Standort vor dem Sportplatz
aus Gründen der Verkehrssicherheit weiterhin ablehnt.
Vor dem Hintergrund
dieser Aussage kann seitens der Verwaltung daher nicht empfohlen werden, an dem
Standort „Sportplatz-Mitte“ festzuhalten.
Im Auftrag
Axel Grüning