Sachverhalt:
Die mit Drucksachen-Nr. 2020/153/1, 2020/153/2 und 2020/153/4 beantragten Änderungen wurden in den Satzungsentwurf übernommen.
Da insbesondere mit der Drucksachen-Nr. 2020/153/4 wesentliche Änderungen im sachlichen Geltungsbereich der Satzung beantragt worden sind, wurde gemäß § 14 Abs. 2 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) eine erneute öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes sowie gemäß § 14 Abs. 1 NAGBNatSchG eine erneute Beteiligung der betroffenen Behörden durchgeführt.
Die im Rahmen beider Verfahren eingegangenen Stellungnahmen wurden in einer Übersicht zusammengestellt und abgewogen. Der Satzungsentwurf wurde daraufhin nicht weiter verändert.
Die mit Drucksachen-Nr. 2020/153/4 beantragte Änderung des sachlichen Geltungsbereichs wurde in der beigefügten Synopse ebenso wie die ursprünglichen Änderungen aufgrund praktischer Erwägungen in gelb dargestellt.
Im Auftrag
Stefan Zeilinger
Beschlussvorschlag:
Die Satzung zum Schutz von Bäumen, Sträuchern, Hecken und Feldgehölzen im Gebiet der Stadt Laatzen wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.