Betreff
Anfrage zum Hochwasserschutz
- Anfrage der Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen und Linke im Ortsrat Laatzen
- Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2021/220/1
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Bei der Thematik muss unterschieden werden zwischen Hochwasser und Starkregen.

 

1.) Hochwasser

 

Für die Ortschaften Laatzen und Grasdorf steht beim Hochwasserschutz in erster Linie Überschwemmungen durch die Leine im Fokus. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat errechnen lassen, welche Gebiete durch ein Leine Hochwasser HQ 100 (100 jährliches Ereignis) betroffen wären. Diese Gebiete werden als gesetzliche Überschwemmungsgebiete durch die Region Hannover als Untere Wasserbehörde festgesetzt. Überschwemmungsgebiete werden regelmäßig überarbeitet und aktualisiert.

Das Überschwemmungsgebiet für den Bereich ab Nordstemmen, Höhe Schloss Marienburg bis ca. Höhe Leinerandstraße in Alt-Laatzen wurde im Jahr 2017 überarbeitet und vorläufig gesichert bzw. zwischenzeitlich festgesetzt. Für den Bereich nördlich der Leinerandstraße bis ca. zur A2 sind die Neuberechnungen durch den NLWKN noch nicht abgeschlossen.

 

Karten über die gesetzlichen Überschwemmungsgebiete sowie die Hochwasserrisikomanagementpläne sind auf dem Kartenserver des Umweltministeriums veröffentlicht und jederzeit einsehbar: www.umweltkarten-niedersachsen.de

 

Nach dem vorliegendem Kartenmaterial reicht ein Hochwasser HQ 100 an manchen Stellen, insbesondere im Bereich Steinbrink, Talstraße, Alter Markt, Auf der Dehne, An der Masch, Kapellenbrink, Quellwasser und Heinrich-Spoerl-Str. in Alt-Laatzen bis an die Grundstücke bzw. z. T. bis in die Gärten hinein, aber Gebäude sind im gesamten Gebiet der Ortschaften Laatzen und Grasdorf nur vereinzelt betroffen.

 

Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes wurde im letzten Jahr eine 370 m lange mobile Hochwasserbarriere angeschafft. Als Einsatzort wurde der Bereich an der

Ohestraße in Grasdorf identifiziert. Beobachtungen der letzten Hochwasserereignisse haben gezeigt, dass das Hochwasser bereits an der Wegekante des Wanderwegs entlang der Leine nördlich des sogenannten Sommerdeichs gestanden hat. Hier wurden in der Vergangenheit bereits mehrfach Sandsäcke gelegt. Am 15.09.2021 findet in diesem Bereich eine Hochwasserschutzübung mit Kräften der Freiwilligen Feuerwehr Laatzen und der Stadt Laatzen statt. Im Rahmen der Übung soll das System vollständig aufgebaut werden. Die Übung ist schon lange geplant, musste corona-bedingt aber bis jetzt verschoben werden.

 

Neben dem mobilen Hochwasserschutzsystem kann die Stadt Laatzen weiterhin auf Sandsäcke zurückgreifen, die im Ernstfall ausgelegt werden. Die Anschaffung weiterer mobiler Hochwasserschutzbarrieren muss noch geprüft werden. Allerdings muss im gleichen Zuge ausreichende Lagerkapazität geschaffen werden, da die vorhandenen Lagerungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind.

 

Die Stadt Laatzen hat also bereits Anstrengungen unternommen, den Hochwasserschutz zu verbessern. Dennoch ist dieser Prozess nicht abgeschlossen. Bei allen getroffenen Vorkehrungen ist zu beachten, dass die gesetzlichen Überschwemmungsgebiete auf Modellberechnungen für ein Hochwasser beruhen, das statistisch gesehen alle 100 Jahre eintreten kann. Tatsächliche Ereignisse können davon abweichen. Einen absoluten Schutz vor Überschwemmungen gibt es nicht. Sollte ein größeres Ereignis eintreten, sind Überflutungen der an das Überschwemmungsgebiet angrenzenden Bereiche nicht auszuschließen. Für solche Extremereignisse sind die Anwohner*innen gefordert, Selbstvorsorge zu treffen.

 

Informationen über gefährdete Bereiche, die bei einem extremen Hochwasser, das statistisch gesehen alle 200 Jahre eintreten kann (HQ200), sind den Karten zur Hochwasser-Risiko-Management-Richtlinie zu entnehmen, die wie oben beschrieben auf dem Kartenserver des MU veröffentlicht sind. In den Bereichen Alter Markt, Auf der Dehne, Kapellenbrink, Steinbrink und Talstraße in Alt-Laatzen sowie an der Hildesheimer Straße, am Langen Brink und am Reinekamp in Grasdorf stehen einzelne Gebäude im überschwemmungsgefährdeten Bereich für ein extremes Hochwasser. In den Bereichen Heinrich-Spoerl-Straße und Am Quellwasser sowie an der Hildesheimer Straße am Langen Brink und am Reinekamp reicht ein extremes Hochwasser z. T. bis an die Gebäude heran. Das Agnes-Karll-Krankenhaus liegt laut den Gefahrenkarten knapp außerhalb des bei einem extremen Hochwasser überschwemmten Bereichs.

 

 

2.) Starkregen

 

Die Regenereignisse der jüngeren Vergangenheit haben gezeigt, dass zukünftig häufiger mit Starkregenereignissen zu rechnen ist.

 

Bei neuen Baugebieten wird jetzt ein Überflutungsschutz für 30-jährliche Regenereignisse berechnet. Das Regenwasser für derartige Ereignisse soll im jeweiligen Gebiet verbleiben und zwischengespeichert werden. Es sind entsprechende Flächen für den Wasserrückhalt vorzusehen.

 

Bezüglich Starkregenereignissen ist geplant, für das Stadtgebiet eine Starkregengefahrenkarte erstellen zu lassen. Diese Karte, die auf den Prognosen eines Computermodells basiert, soll Punkte aufzeigen, wohin das Oberflächenwasser bei Starkregen fließt und wo die Gefahr von Überflutungen besteht. Auf dieser Grundlage können Lösungen erarbeitet werden, um mögliche Überflutungsgefahren für bebaute Grundstücke abzuwenden. Hier kommt zum Beispiel das Zwischenspeichern von Regenwasser auf Straßen und Plätzen, Grünanlagen, Spiel- und Sportplätzen in Betracht.

 

Aber auch die Eigentümer*innen von angeschlossenen Grundstücken sind in der Pflicht. Einbau von Rückstausicherungen von unter der Rückstauebene liegenden Abwasseranschlüssen (z. B. Entwässerungsrinnen vor Tiefgarageneinfahrten) sind von den jeweiligen Grundstückseigentümer*innen selbst vorzusehen – und auch ständig instand zu halten.

 

Im Auftrag

 

 

 

Stefan Zeilinger