Betreff
Bebauungsplan Nr. 20, 3. Änderung "Am Hohen Ufer", OT Laatzen
- Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss
Vorlage
2021/223
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Die dritte Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 „Am Hohen Ufer“ ist erforderlich, um Planungsrecht für einen Anbau und somit die Erweiterung des Agnes Karll-Klinikums in Laatzen zu schaffen.

Der zu überplanende Bereich des Bebauungsplanes ist als Sondergebiet „Klinik“ festgesetzt. Das derzeitige Baufeld mit der im östlichen Bereich festgesetzten Baugrenze, die einen Abstand zur Grundstücksgrenze von 10 m einhält, ist für den aktuellen Bedarf zu gering und kann eine Erweiterung des Klinikums nicht ermöglichen.

Der aktuelle Bedarf besteht darin, weitere Räumlichkeiten für das Klinikum zu schaffen. Für den OP-Bereich besteht ein Flächendefizit. Die Umkleideräume sind grenzwertig klein und entsprechen nicht den heutigen Anforderungen. Die beiden ehemaligen Eingriffsräume sind in ihrer derzeitigen Größe unterdimensioniert.

Um dem OP-Bereich die notwendigen Nutzflächen zur Verfügung stellen zu können, ist eine Verlagerung des OPs ins Erdgeschoss mit einem zur Hildesheimer Straße ausgerichteten Anbau erforderlich.

Die Flächen im 2. Obergeschoss, die nach dem Umzug des OP-Bereichs leer sind, werden für die Restrukturierung der Intensivstation verwendet.

Somit sind eine Vergrößerung des Agnes-Karll-Klinikums und die damit einhergehende Bebauungsplanänderung erforderlich. Es soll also Planungsrecht geschaffen werden, sodass die Anforderungen an den Raumbedarf gedeckt und Erweiterungsmöglichkeiten für das Klinikum geschaffen werden können. Die östliche Baugrenze wird mit einem Abstand von 7 m zur östlichen Grundstücksgrenze festgesetzt. Im südöstlichen Bereich des Plangebietes verläuft die Grenze des Flurstücks 104/6 der Flur 5, Gemarkung Grasdorf, mit einem kleinen Versatz in Richtung Hildesheimer Straße. Die Baugrenze wird so festgesetzt, dass sie gerade verläuft, also in dem Bereich mit einem Abstand von 7,70 m zur Flurstücksgrenze.

 

Weitere Änderungen werden nicht vorgenommen, da die übrigen Ziele und Inhalte des Bebauungsplans Nr. 20, 2. Änderung weiterhin verfolgt werden.

 

Für den Bebauungsplanentwurf Nr. 20, 3. Änderung „Am Hohen Ufer“, OT Laatzen ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB für Oktober/November 2021 geplant.

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Axel Grüning

Beschlussvorschlag:

 

  1. Aufstellungsbeschluss

a)    Der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20, 3. Änderung „Am Hohen Ufer“, OT Laatzen wird gemäß §2 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

b)    Der Bebauungsplan Nr. 20, 3. Änderung „Am Hohen Ufer“, OT Laatzen hat das Ziel, Planungsrecht für die Erweiterung des Agnes-Karll-Klinikums zu schaffen

c)    Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20, 3. Änderung „Am Hohen Ufer“, OT Laatzen wird begrenzt

-       im Norden durch die nördliche Grenze der Flurstücke 81/5, 82/2, 354/2, 104/3, Gemarkung Grasdorf, Flur 5,

-       im Osten durch die Hildesheimer Straße,

-       im Süden durch die südliche Grenze des Flurstücks 104/6, Gemarkung Grasdorf, Flur 5 sowie einem Teil der Parkplatzfläche auf dem Flurstück 110, Gemarkung Grasdorf, Flur 5,

-       im Westen durch die Straße Am Hohen Ufer

d)    Für den Bebauungsplan Nr. 20, 3. Änderung „Am Hohen Ufer“ OT Laatzen wird das beschleunigte Verfahren gem. §13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB angewandt.

 

B.    Auslegungsbeschluss

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20, 3. Änderung „Am Hohen Ufer“, OT Laatzen, bestehend aus dem Plan mit den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und der dazugehörigen Begründung, wird in der vorliegenden Fassung (Stand ##.08.2021) beschlossen und gemäß §3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig werden die Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB beteiligt.