- Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss
Sachverhalt:
Die dritte Änderung des
Bebauungsplans Nr. 20 „Am Hohen Ufer“ ist erforderlich, um Planungsrecht für
einen Anbau und somit die Erweiterung des Agnes Karll-Klinikums in Laatzen zu
schaffen.
Der zu überplanende Bereich des
Bebauungsplanes ist als Sondergebiet „Klinik“ festgesetzt. Das derzeitige
Baufeld mit der im östlichen Bereich festgesetzten Baugrenze, die einen Abstand
zur Grundstücksgrenze von 10 m einhält, ist für den aktuellen Bedarf zu gering
und kann eine Erweiterung des Klinikums nicht ermöglichen.
Der aktuelle Bedarf besteht darin, weitere
Räumlichkeiten für das Klinikum zu schaffen. Für den OP-Bereich besteht ein
Flächendefizit. Die Umkleideräume sind grenzwertig klein und entsprechen nicht
den heutigen Anforderungen. Die beiden ehemaligen Eingriffsräume sind in ihrer
derzeitigen Größe unterdimensioniert.
Um dem OP-Bereich die notwendigen Nutzflächen zur
Verfügung stellen zu können, ist eine Verlagerung des OPs ins Erdgeschoss mit
einem zur Hildesheimer Straße ausgerichteten Anbau erforderlich.
Die Flächen im 2. Obergeschoss, die nach dem Umzug des
OP-Bereichs leer sind, werden für die Restrukturierung der Intensivstation
verwendet.
Somit sind eine Vergrößerung des
Agnes-Karll-Klinikums und die damit einhergehende Bebauungsplanänderung
erforderlich. Es soll also Planungsrecht geschaffen werden, sodass die
Anforderungen an den Raumbedarf gedeckt und Erweiterungsmöglichkeiten für das
Klinikum geschaffen werden können. Die östliche Baugrenze wird mit einem
Abstand von 7 m zur östlichen Grundstücksgrenze festgesetzt. Im südöstlichen
Bereich des Plangebietes verläuft die Grenze des Flurstücks 104/6 der Flur 5,
Gemarkung Grasdorf, mit einem kleinen Versatz in Richtung Hildesheimer Straße.
Die Baugrenze wird so festgesetzt, dass sie gerade verläuft, also in dem
Bereich mit einem Abstand von 7,70 m zur Flurstücksgrenze.
Weitere
Änderungen werden nicht vorgenommen, da die übrigen Ziele und Inhalte des
Bebauungsplans Nr. 20, 2. Änderung weiterhin verfolgt werden.
Für
den Bebauungsplanentwurf Nr. 20, 3. Änderung „Am Hohen Ufer“, OT Laatzen ist
die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden gem.
§ 4 Abs. 2 BauGB für Oktober/November 2021 geplant.
Im
Auftrag
Axel
Grüning
Beschlussvorschlag:
- Aufstellungsbeschluss
a) Der Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 20, 3. Änderung „Am Hohen Ufer“, OT Laatzen wird gemäß §2
Abs. 1 BauGB zugestimmt.
b) Der Bebauungsplan Nr. 20, 3.
Änderung „Am Hohen Ufer“, OT Laatzen hat das Ziel, Planungsrecht für die
Erweiterung des Agnes-Karll-Klinikums zu schaffen
c) Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 20, 3. Änderung „Am Hohen Ufer“, OT Laatzen wird begrenzt
- im Norden durch die nördliche Grenze der Flurstücke 81/5, 82/2, 354/2, 104/3, Gemarkung Grasdorf, Flur 5,
- im Osten durch die Hildesheimer Straße,
- im Süden durch die südliche Grenze des Flurstücks 104/6, Gemarkung Grasdorf, Flur 5 sowie einem Teil der Parkplatzfläche auf dem Flurstück 110, Gemarkung Grasdorf, Flur 5,
- im Westen durch die Straße Am Hohen Ufer
d) Für den Bebauungsplan Nr. 20, 3. Änderung „Am Hohen Ufer“ OT Laatzen wird das beschleunigte Verfahren gem. §13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB angewandt.
B. Auslegungsbeschluss
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20, 3. Änderung „Am Hohen Ufer“, OT Laatzen, bestehend aus dem Plan mit den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und der dazugehörigen Begründung, wird in der vorliegenden Fassung (Stand ##.08.2021) beschlossen und gemäß §3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig werden die Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB beteiligt.