Betreff
Bearbeitungszeit von Beschlüssen und Anfragen
- Erweiterung:Umsetzung und Umsetzungszeit von Beschlüssen
- Anfrage der Gruppe SPD und Grüne im Ortsrat Rethen
- Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2021/194/2
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Zu den Anfragen, Drucks.-Nr. 2021/194 und Drucks.-Nr. 2021/194/1, wird wie folgt Stelllung genommen:

 

In den Ortsräten gefasste Beschlüsse werden regelmäßig berücksichtigt und umgesetzt. Eine Datenerhebung über die dazu benötigten Zeiträume oder die Frage, durch wen ein politischer Beschluss initiiert worden ist, erfolgt nicht. Dies erscheint mit Blick auf das breite Handlungsspektrum auch schwierig, weil bestimmte Beschlusslagen verhältnismäßig kurzfristig und direkt umsetzbar sind, während andere Handlungsfelder umfassender und ggfls. von der Schaffung weiterer Voraussetzungen abhängig sind.  Insoweit kann kein Zeitraum für die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beziffert und die drei längsten Zeiträume benannt werden.

Die in § 94 (3) Satz 2 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes aufgeführte Viermonatsfrist für die Entscheidungen über Vorschläge des Ortsrates durch die zuständigen Gemeindeorgane ist vorgegeben und zu berücksichtigen. Abweichungen davon können in begründeten Einzelfällen vorkommen. Die Darlegung von Gründen beschränkt sich aber auf den jeweiligen Einzelfall und kann nicht pauschal beantwortet werden.

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Stefan Zeilinger