Betreff
Parken an Straßeneinmündungen, Kurven etc. - Anfrage der CDU im Ortsrat Rethen -Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2021/193/1
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Die Anfrage wurde durch die Verwaltung geprüft und wird zu den einzelnen Fragen beantwortet:

 

  • Es werden in unregelmäßigen Abständen Kontrollen zu verschiedenen Tageszeiten durch den Verkehrsaußendienst durchgeführt.

 

·         Grundsätzliche Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) sollen nicht durch zusätzliche Beschilderungen oder andere Verkehrseinrichtungen gekennzeichnet werden. Dies würde zu einer Überbeschilderung und doppelten Verboten führen. Eine zusätzliche Kenntlichmachung erfolgt entsprechend der StVO nur in absoluten Ausnahmefällen, wo diese zwingend erforderlich ist (§ 45 Abs. 9 StVO). Der Bereich Marggrafstraße und Zur Sehlwiese wurde in der letzten Zeit verstärkt zu verschiedenen Tages- und Nachtzeiten durch den Verkehrsaußendienst kontrolliert. Dabei sind keine Verstöße oder Gefahrenstellen festgestellt worden.

Es handelt sich hier um eine Tempo-30-Zone, in der grundsätzlich mit besonderer Sorgfalt und Aufmerksamkeit gefahren werden muss.

 

  • Es haben bereits vor einiger Zeit Probefahrten der Feuerwehr stattgefunden, die im Rahmen des Übungs- und Ausbildungsdienstes weiterhin stattfinden. Bisher sind keine Situationen aufgefallen, die zu Behinderungen von Einsatzfahrzeugen geführt hätten.

 

  • Bereits jetzt erfolgen Kontrollen des Verkehrsaußendienstes auch in den frühen Morgen-, den späten Abendstunden, nachts und an Wochenenden. Die personelle Verstärkung des Außendienstes ist in den nächsten Monaten geplant, wodurch die Kontrollen außerhalb der „regulären“ Dienstzeit weiter zunehmen werden.

 

 

 

Im Auftrag

 

 

Stefan Zeilinger