Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 27.05.2021 hat der Rat die Bildung eines weiteren beratenden Ausschusses – Ausschuss Rathausneubau – beschlossen.
Um dem Zugreifverfahren nach d’Hondt gerecht zu werden, erfordert die Bildung dieses weiteren beratenden Ausschusses vom Rat die Neubesetzung sämtlicher Ausschussvorsitze. Dies ist darin begründet, dass die Anzahl der Ausschüsse die Basis des Zugreifverfahrens ist.
Es ergibt sich somit folgendes Prozedere:
Der Rat stellt zunächst aus der Mitte der Abgeordneten die Anzahl der Sitze im Ausschuss Rathausneubau fest.
Danach benennen die Fraktionen/Gruppen entsprechend des Verteilungsverfahrens nach Hare-Niemeyer (Verhältnisverfahren) die Mitglieder des neugebildeten Ausschusses. Bei einer Besetzung mit 11 Abgeordneten stehen der Gruppe SPD-Grüne-Linke-Faull-Scheibe 6 Sitze sowie der CDU-FDP-Gruppe 5 Sitze zu.
Sollen dem Ausschuss für Rathausneubau andere Personen (sog. Nichtratsmitglieder) nach § 71 Absatz 7 NkomVG angehören, so ist darauf zu achten, dass der Ausschuss zu mindestens 2/3 aus Abgeordneten besteht (bei 11 Abgeordneten somit höchstens 5 Nichtratsmitglieder).
Die Nichtratsmitglieder bzw. die Institutionen, Verbände etc., aus denen sie entsandt werden sollen, sind zu benennen. Die komplette Zusammensetzung des Ausschusses ist Voraussetzung für den Beschluss des Rates nach § 71 Absatz 5 NKomVG, mit dem die sich ergebende Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung festgestellt werden.
Im Anschluss werden den Fraktionen/Gruppen in der Reihenfolge der Höchstzahlen nach d’Hondt aus der Mitte der Ausschussmitglieder die in sämtlichen Ausschüssen vorstehenden Personen zugeteilt.
Hinsichtlich der Höchstzahlen ergibt sich folgende Reihenfolge:
Gruppe SPD-Grüne-Linke-Faull-Scheibe (22 Mitglieder): 1, 3, 5, 7, 8
Gruppe CDU-FDP 2, 4, 6, 9
Beim neugebildeten Ausschuss ist, ebenso wie bei sich möglicherweise ergebenden Änderungen hinsichtlich des Vorsitzes bei den anderen beratenden Ausschüssen, die Vertretung der den Ausschüssen vorstehenden Person zu benennen.
Jürgen Köhne
Beschlussvorschlag:
Der Rat stellt die Besetzung des Ausschusses Rathausneubau gemäß § 71 Ab-
satz 5 NKomVG fest.
Der neugebildete Ausschuss Rathausneubau besteht
aus Abgeordneten
und wird wie folgt besetzt:
(Mitteilung der Gruppen)
Dem Ausschuss gehören zudem folgende andere Personen bzw. Personen aus folgenden Institutionen, Verbänden etc. an:
_____________________________________________________________________
Die Vorsitze in den beratenden Ausschüssen werden den Gruppen im Wechsel, beginnend mit der Gruppe SPD-Grüne-Linke-Faull-Scheibe, wie folgt zugeteilt:
Ausschuss: Gruppe:
- Ausschuss für Gesellschaft, Soziales, Kultur und Sport ____________
- Ausschuss für Kinder- und Jugendhilfeangelegenheiten ____________
- Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Feuerschutz ____________
- Ausschuss Rathausneubau ____________
- Ausschuss Verkehrswende ____________
- Ausschuss für Wirtschaft und Vermögen ____________
- Schulausschuss ____________
Die Vorsitzenden werden wie folgt benannt:
Ausschuss: Vorsitz:
- Ausschuss für Gesellschaft, Soziales, Kultur und Sport ____________
- Ausschuss für Kinder- und Jugendhilfeangelegenheiten ____________
- Ausschuss Rathausneubau ____________
- Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Feuerschutz ____________
- Ausschuss Verkehrswende ____________
- Ausschuss für Wirtschaft und Vermögen ____________
- Schulausschuss ____________
Den stellvertretenden Vorsitz im Ausschuss Rathausneubau hat das Ratsmitglied
_____________ inne.