Betreff
Feststellung über den Sitzverlust des Ratsmitgliedes Jonas Seidel
Vorlage
2021/180
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Herr Jonas Seidel hat sich zum 01.02.2021 mit alleinigem Wohnsitz in Hannover angemeldet. Ein Zweitwohnsitz in Laatzen bestand zu diesem Zeitpunkt nicht, vielmehr hat Herr Seidel den Wohnsitz in Laatzen komplett aufgegeben und damit die Wählbarkeit verloren. Eine inzwischen mit Wirkung vom 01.02.2021 erfolgte rückwirkende Anmeldung des Zweitwohnsitzes in Gleidingen ist nach dem Bundesmeldegesetz möglich, hat aber im Fall des § 52 Abs. 1 Nr. 2 Alternative 1 KomVG keine Auswirkungen. Eine im Nachhinein erfolgte Anmeldung heilt den Verlust der Wählbarkeit nicht.

 

Vom Rat ist gemäß § 52 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes durch Beschluss festzustellen, dass die Voraussetzungen für die Beendigung der Mitgliedschaft im Rat vorliegen.

 

 

 

 

 

Jürgen Köhne

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stellt gemäß § 52 Absatz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) fest, dass Herr Jonas Seidel durch den Wegzug aus dem Gebiet der Stadt Laatzen seine Wählbarkeit nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NKomVG und somit seinen Sitz im Rat der Stadt Laatzen verloren hat.