Betreff
Änderung der Verkehrsregelungen auf der K 266 - Gleidinger Straße, Hauptstraße
Vorlage
2021/174
Art
Mitteilung

Nach Prüfung der Verkehrssituation vor der „Alten Penne“ wurde zunächst die Aufstellung von mobilen Haltverboten für eine Erprobungsphase angeordnet. Die Beobachtungen der Erprobung haben eine deutliche Verbesserung des Verkehrsflusses und der Verkehrssituation durch die besseren Sichtbeziehungen gezeigt. Um eine dauerhafte Freihaltung des Bereiches zu gewährleisten, wurde daher die Aufbringung einer Grenzmarkierung (Zick-Zack-Linie) angeordnet.

 

Kriterium für die Zickzacklinie war das Verhindern der Verringerung der lichten Breite des gemeinsamen Geh- und Radweges durch die Verkehrszeichen.

 

 

 

Bei einem gemeinsamen Ortstermin zum Geh- und Radweg mit der Region Hannover als Straßenbaulastträgerin und der Polizei wurde festgestellt, dass der vorhandene gemeinsame Geh- und Radweg nicht die erforderliche Mindestbreite für eine gemeinsame Nutzung aufweist. Daher wird hier die Beschilderung entfernt und das Rad fahren auf dem Gehweg nicht weiter erlaubt sein. Die Bedenken der Einengung durch die aufzustellenden Halteverbotsschilder sind damit hinfällig und die grundsätzlich bevorzugte Variante (Schilder) ist bedenkenlos möglich.

 

 

 

Es werden daher vor der „Alten Penne“ dauerhaft Haltverbotsschilder aufgestellt.

 

Die Verkehrszeichen für den gemeinsamen Geh- und Radweg in Fahrtrichtung Ingeln werden entfernt. Damit handelt es sich um einen reinen Gehweg und der Radverkehr erfolgt auf der Fahrbahn. Es ist seitens der Region Hannover geplant, diese Regelung durch die Markierung von Radfahrpiktogrammen auf der Fahrbahn zu verdeutlichen. Das Aufbringen der Piktogramme obliegt allein dem jeweiligen Straßenbaulastträger und kann auch nicht durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden.

 

Lediglich zwischen der Straße Hösselgraben und der Bokumer Straße wird der Gehweg für Radfahrende in beiden Richtungen freigegeben. Hier können Radfahrende dann selbst entscheiden, ob sie auch auf diesem Stück die Fahrbahn weiterhin nutzen möchten oder ob sie den Gehweg nutzen möchten. Hier darf jedoch nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden, zu Fuß gehende haben Vorrang und im Notfall muss abgestiegen werden.

 

 

 

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben wird unabhängig hiervon die Geschwindigkeit auf der K 266, Gleidinger Straße vor der DRK-KiTa auf 30 km/h reduziert. Dies gilt auf einer Länge von 300 m in der Zeit von Montag – Freitag, 6-18 Uhr.