- Zusammenführung der gemeinsamen kommunalen Anstalt Hannoversche In-formationstechnologien AöR (hannIT) mit der KDG AöR Göttingen (KDG) – „oneLeine“
Sachverhalt:
In den Verwaltungsräten der hannIT und der KDG wurde die Möglichkeit des
Zusammenschlusses der KDG mit der hannIT geprüft. Im für dieses Projekt
oneLeine gebildeten Lenkungskreis wurde eine Einigung über die Ausgestaltung
und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Zusammenschlusses erzielt, die im
Fusionskonzept in der Anlage im
Detail erläutert werden.
Folgende Eckpunkte wurden vereinbart:
- Die Stadt Göttingen tritt der hannIT
als Träger mit Wirkung zum 01.01.2022 bei. Weitere Kommunen, die derzeit
über Zweckvereinbarungen mit der Stadt Göttingen an die KDG gebunden sind,
sollen zur Sicherung der Inhouse-Fähigkeit der hannIT hinzukommen. Durch
den Beitritt der Stadt Göttingen und der weiteren Kommunen wird
sichergestellt, dass mindestens 80% des Umsatzes der hannIT mit ihren
Trägerkommunen erzielt wird. Um die Inhouse-Fähigkeit langfristig
rechtlich abzusichern, soll bis zum 31.12.2022 ein Zweckverband gegründet
werden, der ab dem 01.01.2023 alleiniger Träger der hannIT AöR wird und in
dem alle bisherigen Träger sowie die Zweckvereinbarungs-Kunden der KDG
Mitglied werden sollen. Bis zu diesem Datum werden die bestehenden
Zweckvereinbarungen angepasst, so dass hannIT an die Stelle der KDG tritt,
die im Anschluss aufgelöst wird. Der im ersten Schritt für den
Zusammenschluss notwendige Beitritt der Stadt Göttingen sowie weiterer
Kommunen zur hannIT erfordert eine Satzungsänderung sowie eine Änderung
des öffentlich-rechtlichen Vertrages. Zur Verhinderung von großen
Verwerfungen der Stimmanteile wird eine Änderung der Verteilung der
Stimmrechte vorgenommen. Jeder Träger erhält zukünftig eine Stimme
zuzüglich je einer weiteren Stimme je angefangene 50.000 Euro Umsatz mit der
hannIT.
- Das Anlagevermögen der KDG wird zum
Stichtag 31.12.2021 gegen Übernahme von begrenzten Kreditverbindlichkeiten
zum Stichtag 31.12.2021 von hannIT übernommen. Es wird je ein
Rechenzentrum in Hannover und Göttingen stehen, die Anbindungskosten vom
Standort Göttingen zum Standort Hannover übernehmen die jetzigen Kunden
der KDG. Die Stadt Göttingen arbeitet strategisch mit hannIT zusammen und
unterstützt im Übergang die Kundenbindung der Zweckvereinbarungskunden zur
hannIT. Die Stadt Göttingen garantiert die Übernahme von derzeit noch
nicht bekannten, durch den Zusammenschluss entstehenden Kosten und möglichen Ansprüchen Dritter.
- hannIT und KDG werden in Abstimmung mit
ihren Gremien die notwendigen Vertragswerke – insbesondere zur Vermögensübertragung,
der Personalüberleitung – sowie die notwendigen Änderungen der bestehenden
Zweckvereinbarungen, der Satzung sowie des öffentlich-rechtlichen
Vertrages bis zum 31.08.2021 aushandeln und den Vertretungen anschließend
zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.
Der Verwaltungsrat der HannIT AöR hat
sich in seiner Sitzung am 06.05.2021 für den Zusammenschluss der HannIT mit der KDG ausgesprochen.
Im Auftrag
Zeilinger
Anlage
Beschlussvorschlag:
·
Der Rat befürwortet den operativen Zusammenschluss der hannIT mit der
KDG zum 01.01.2022.
·
Der Rat befürwortet die Gründung eines Zweckverbandes zur Erreichung der
gewünschten Zielstruktur zum 01.01.2023.
·
Die Verwaltung wird beauftragt darauf hinzuwirken, dass sämtliche
notwendigen Voraussetzungen – einschließlich sämtlicher Vertragswerke/
Satzungsänderungen – bis zum 31.08.2021 ausverhandelt werden und den
Vertretungen nach Ende der Verhandlungen zur Beschlussfassung zur Verfügung
gestellt werden.