Betreff
Umwandlung des Spielkreises Ingeln-Oesselse und
Anbindung an die Kindertagesstätte Barmklagesweg
Vorlage
044/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

Kinderspielkreise sind in den 70er‑ und 80er Jahren zumeist durch Elterninitiativen vor dem Hintergrund einer nicht bedarfsgerechten Versorgung mit Kindergartenplätzen entstanden. Die Stadt Laatzen hatte zeitweise bis zu 7 Kinderspielkreise betrieben.

 

Mit der Einführung des Rechtsanspruches und dem massiven Ausbau der Kindergartenplätze hat sich diese Situation grundlegend verändert. Höhere Qualitätsanforderungen an die pädagogische Bildungsarbeit durch das niedersächsische Kindertagesstättengesetz (KiTaG) und der Wunsch der Eltern nach längeren Betreuungszeiten führten dazu, dass die Kinderspielkreise wegen rückläufiger Anmeldungen nach und nach geschlossen bzw. in Kindergartengruppen umgewandelt wurden. In Laatzen besteht mittlerweile nur noch der Spielkreis in Ingeln‑Oesselse.

 

Spielkreise dürfen gemäß KiTaG ausschließlich eingruppig mit max. 20 Kindern als Halbtagseinrichtung betrieben werden. Im Spielkreis Ingeln‑Oesselse werden montags bis freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr zur Zeit 18 Kinder durch eine Erzieherin und eine Spielkreisgruppenleiterin betreut. Darüber hinaus steht eine ausgebildete Tagesmutter als Vertretungskraft zur Verfügung. Zum Ende des Betreuungsjahres werden 6 Kinder die Gruppe verlassen.

 

Mit der Umwandlung in eine Kindergartengruppe und der organisatorischen Anbindung an die im gleichen Gebäudekomplex befindliche Kindertagesstätte soll dem in den vergangenen Jahren geäußerten Wunsch der Betreuungskräfte nach einer besseren Vernetzung, der Einbindung in ein Team und dem besseren inhaltlichen Austausch über die pädagogische Arbeit Rechnung getragen werden und eine auch für Außenstehende deutlich sichtbare Angleichung an den Kindergartenstandard erfolgen. Dies stellt vor allem eine Aufwertung und Gleichstellung der pädagogischen Arbeit der Fachkräfte dar. Der Verwaltung wurde immer wieder berichtet, dass der Spielkreis insbesondere von neuen Eltern, die vor der erstmaligen Wahl einer Betreuungseinrichtung für ihre Kinder stehen, vielfach nicht als vergleichbares Angebot wahrgenommen wird. Es ist auch für Außenstehende außerdem kaum nachvollziehbar, dass sich unter einem gemeinsamen Dach zwei eigenständige Betreuungseinrichtungen in unterschiedlicher Trägerschaft befinden. Darüber hinaus könnten die Kinder zukünftig bei entsprechendem Bedarf auch länger betreut werden, ohne dass sie die Einrichtung wechseln müssten.

 

Das DRK als Träger der Kindertagesstätte Barmklagesweg hat seine Bereitschaft zur Übernahme der Trägerschaft für die zusätzliche Gruppe erklärt. Die Erzieherin kann weiterhin im Rahmen eines Personalgestellungsvertrages als städtische Bedienstete die Gruppe betreuen, auch der Einsatz der Vertretungskraft in der Kita ist weiterhin möglich. Diese beiden Mitarbeiterinnen haben ihr Interesse an der Fortführung ihrer Tätigkeit geäußert. Die Spielkreisbetreuerin wird zum Ende des Betreuungsjahres in Ruhestand gehen. Das DRK als zukünftiger Träger der Gruppe würde in der Nachfolge eine zweite sozialpädagogische Fachkraft einstellen.

 

Den betroffenen Eltern sind die beabsichtigten Planungen schriftlich und darüber hinaus im Rahmen eines Elternabends erläutert worden. Alle anwesenden Eltern haben dabei erklärt, dass sie mit dem Vorhaben einverstanden sind.

 

Das im Rahmen der bestehenden vertraglichen Regelungen von der Stadt zu erstattende Betriebskostendefizit erhöht sich um 3.100 € jährlich. Diese ergeben sich durch die gesetzlich vorgeschriebene Gewährung der Verfügungszeiten für die sozialpädagogischen Fachkräfte und die Einrichtungsleitung.

 

In Vertretung:

 

 

 

Arne Schneider

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der beabsichtigten Umwandlung des Spielkreises Ingeln‑Oesselse und Anbindung an die Kindertagesstätte Barmklagesweg zum 01.08.2009 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem DRK als Träger der Kindertagesstätte Barmklagesweg eine Regelung zur Übernahme der Trägerschaft für den bisherigen Spielkreis zu vereinbaren. Diese soll die Wahrung der Interessen der Betreuungskräfte und der Eltern, die zum Zeitpunkt des Trägerwechsels einen bestehenden Betreuungsvertrag mit der Stadt Laatzen haben, sicherstellen.