- Änderungsantrag der CDU-FDP-Gruppen/CDU-Fraktion -
Begründung:
erfolgt mündlich
Für die Stadtratsfraktion der CDU Für die Stadtratsraktion der FDP
Christoph Dreyer Gerd
Klaus
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
Für die Ortsratsfraktion der CDU in Rethen
Für die FDP im Ortsrat Rethen
Elke Heinrich Tobias
Münkner
Fraktionsvorsitzende Ortsratsmitglied
Für die Ortsratsfraktion der CDU in Gleidingen
Peter
Jeßberger
Fraktionsvorsitzender
Antrag:
1. Beschluss über die Ergebnisse des
frühzeitigen Beteiligungsverfahrens
a) Die anlässlich der im Rahmen
der frühzeitigen Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Anregungen privater Dritter
werden mit folgenden Änderungen zur Kenntnis genommen.:
i. Die Maße der baulichen Nutzung werden im WA-1-Bereich entlang
der Planstraße A auf eine Geschossigkeit von „III“ sowie eine Traufhöhe von
„THmax = 10,0 m“ begrenzt.
b)
Die Abwägungen und geänderten Beschlussvorschläge zu den
Anregungen werden beschlossen.
2.
Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Der Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 233 „Am Erdbeerhof II" nebst Begründung und
Umweltbericht, jeweils in der geänderten Fassung vom April Mai
2021 (mit den geänderten Anlagen 1 und 2) werden gemäß § 3 (2)
BauGB öffentlich ausgelegt und parallel dazu die Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingeholt.
3.
Weitere Anregungen:
Wir regen an, dass das in den
Stellungnahmen zu den Beteiligungsverfahren erwähnte Entwässerungskonzept
spätestens bis zur Beschlussfassung über den Satzungsbeschluss des
Bebauungsplanes vorgelegt und ausführlich beraten wird.
i.
Wir regen an, dass das
in den Stellungnahmen zu den Beteiligungs-
verfahren erwähnte Entwässerungskonzept
spätestens bis
zur Beschlussfassung über den
Satzungsbeschluss des
Bebauungsplanes vorgelegt und
ausführlich beraten wird.
ii.
Wir regen ferner an, zu
prüfen inwieweit im Plangebiet Auslaufflächen
für Hunde berücksichtigt werden können.
iii.
Wir regen darüber hinaus
an, durch den Investor im Plangebiet
Ladestationen für Elektroautos und
andere im Sinne der
Elektromobilität nutzbare Fahrzeuge
bereit zu stellen.