- Beschluss über das Ergebnis des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens
- Auslegungsbeschluss
Sachverhalt:
In der Stadt Laatzen besteht Bedarf nach Wohnbauland. Daher soll im Rahmen des Bebauungsplanes
Nr. 233 „Erdbeerhof II“ im Übergang zwischen den
Ortsteilen Rethen (Leine) und Gleidingen ein neues Baugebiet geschaffen werden.
Derzeit sind die Flächen des Plangebietes
überwiegend dem Außenbereich zuzuordnen. Der wirksame Flächennutzungsplan entspricht mit überwiegend als „Grünfläche“ dargestellten Bereichen nicht der
Zielsetzung eines Wohngebietes. Als Grundlage für die Aufstellung des
Bebauungsplanes ist daher die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Im Rahmen der 80. Änderung werden die im wirksamen Flächennutzungsplan
dargestellten Flächen (hauptsächlich Grünflächen, aber auch Flächen für
Gemeinbedarf, Verkehrsflächen und Wohnbaufläche) so angepasst, dass ein
Wohngebiet mit Grünflächen entwickelt und damit dem Bedarf an Wohnbauland
nachgekommen werden kann.
Im
Rahmen der frühzeitigen öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die vom 04.12.2019 bis 10.01.2020
stattfand, sind Stellungnahmen eingegangen, die abgewogen und in die
Planunterlagen eingearbeitet wurden (s. Anlage 3).
Die
öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange soll parallel zum Bebauungsplanverfahren im Juni 2021
stattfinden.
Im
Auftrag
Axel
Grüning
Anlagen
Anlage 1 Plandarstellung
Anlage 2 Begründung (inkl. Anlagen zur Begründung)
Anlage 3 Abwägungstabelle gemäß §4 (1) BauGB
Beschlussvorschlag:
- Beschluss über das Ergebnis des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens
a) Die anlässlich der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen.
b) Die Abwägungen und Beschlussvorschläge zu den Anregungen werden beschlossen.
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Der Entwurf der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom April 2021 (Anlagen 1 und 2) werden gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt und parallel dazu die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingeholt.