Betreff
81. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Hildesheimer Straße östlich der Bundesstraße B443"
- Satzungsbeschluss
- Abwägung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Vorlage
2020/191/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

zu A)

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 22.12.2020 bis einschließlich 03.02.2021 statt. Es wurden eine gemeinsame schriftliche Stellungnahme von drei Einwender*innen abgegeben. Die Stellungnahme betrifft Belange außerhalb des Bebauungsplanes und hat keine Auswirkungen auf die Festsetzungen des Bebauungsplanes.   

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB fand parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit vom 16.12.2020 bis einschließlich 27.01.2021 statt. Von den 50 angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden insgesamt 22 Stellungnahmen abgegeben. 11 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gaben keine inhaltlichen Anregungen ab. Die Stellungnahmen mit inhaltlichen Anregungen zum Trinkwassergewinnungsgebiet und zum Bodenschutz führten zur Ergänzung der Begründung und zur Aufnahme eines weiteren Hinweises.

 

Die Ergänzung der Begründung sowie der zusätzliche Hinweis führen zu keiner Änderung der Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes, sodass keine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erforderlich ist.

 

zu B)

Parallel zum Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 140 "Buswendeanlage mit Anschluss Petermax-Müller-Straße" soll ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden.

 

Um die Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB zu gewährleisten, ist eine Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes erforderlich.

 

Bisher stellte der Flächennutzungsplan für den Bereich der 81. Änderung eine Grünfläche ohne Zweckbestimmung dar. Diese Darstellung entspricht nicht dem tatsächlichen Bestand. Auf den Flächen befindet sich die Stadtbahnwendeanlage der Linie 2.

 

Die 81. Änderung des Flächennutzungsplanes soll künftig Verkehrsflächen (Haupt-, Verkehrs- und Hauptsammelstraßen sowie ÖPNV-Anlagen) darstellen. Damit wird dem Bestand und den geplanten Vorhaben in der vorbereitenden Bauleitplanung entsprochen.

Beschlussvorschlag:

A)        Beschluss über das Ergebnis der Beteiligungsverfahren

 

            Dem Abwägungsergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung jeweils vom 08.03.2021(Anlage 3) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung jeweils vom 10.02.2021 (Anlage 4) wird zugestimmt. Von Seiten der Öffentlichkeit liegen keine Stellungnahmen vor.

 

B)        Feststellungsbeschluss

 

            Die 81. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Laatzen im Bereich             "Hildesheimer Straße östlich der B 443" (Anlage 1) mit der Begründung    (Anlage 2), jeweils in der Fassung vom 04.03.2021, wird beschlossen.