Betreff
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021
- Veränderungsliste -
- Erstattung von Elternentgelten für die Zeit vom 11.01.2020 bis zum 28.02.2021
Vorlage
2020/208/17
Aktenzeichen
53 Ba
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

In § 8 Abs. 4 der Benutzungsordnung für die Kindertagesstätten der Stadt Laatzen ist ge­re­gelt, das das Elternentgelt für Zeiträume in denen eine Tageseinrichtung aus unabweis­baren betrieblichen Gründen oder auf Veranlassung des Gesundheitsamtes aus dem­selben Grund an mindestens fünf Betreuungstagen innerhalb eines Betreuungsjahres geschlossen bleibt, erstattet werden muss.

 

Für die Zeit vom 11.01.2021 bis zum 14.02.2021 führt dies voraussichtlich zu Minder­erträgen bei den städtischen Kindertagesstätten in Höhe von rd. 60.000 €. Bei Über­tragung auf die Kindertagesstätten in freier Trägerschaft, führt dies voraussichtlich zu Mehraufwendungen im Defizitausgleich in Höhe von rd. 28.000 €.

 

Derzeit zeichnet sich ab, dass der Lock down bis mindestens 28.02.2021 verlängert wird. Dadurch würden sich die genannten Mindererträge bei den städt. Kindertagesstätten um rd. 23.500 € auf 83.500 € erhöhen. Die genannten Mehraufwendungen bei den Kitas in freier Trägerschaft würden sich um 11.000 € auf 39.000 € erhöhen.

 

Sollte der Lock down über den 28.02.2021 hinaus weiterhin verlängert werden, würde sich das Ergebnis um wöchentlich rd. 17.200 € verschlechtern.

 

Im Auftrage

 

 

 

Thomas Schrade

Beschlussvorschlag:

 

Die durch die Erstattung von Elternentgelten für die Zeit vom 11.01.2021 bis voraussichtlich zum 28.02.2021 entstehenden Mindererträge in Höhe von rd. 83.500 € im Teilhaushalt 53, Produkt 532100 Stadt. Kindertagesstätten, sowie die entstehenden Mehraufwendungen in Höhe von rd. 39.000 € im Teilhaushalt 53, Produkt 532200 Förderung Freier Trägerschaften, werden im Rahmen der Veränderungsliste im Haushaltsplan 2021 veranschlagt.