- Veränderungsliste -
- Erstattung von Elternentgelten für die Zeit vom 11.01.2020 bis zum 28.02.2021
Sachverhalt:
In § 8 Abs. 4 der
Benutzungsordnung für die Kindertagesstätten der Stadt Laatzen ist geregelt, das das Elternentgelt für Zeiträume in denen eine Tageseinrichtung
aus unabweisbaren
betrieblichen Gründen oder auf Veranlassung des Gesundheitsamtes aus demselben Grund an mindestens fünf
Betreuungstagen innerhalb eines Betreuungsjahres geschlossen bleibt, erstattet
werden muss.
Für die Zeit vom
11.01.2021 bis zum 14.02.2021 führt dies voraussichtlich zu Mindererträgen bei den städtischen
Kindertagesstätten in Höhe von rd. 60.000 €. Bei Übertragung auf
die Kindertagesstätten in freier Trägerschaft, führt dies voraussichtlich zu
Mehraufwendungen im Defizitausgleich in Höhe von rd. 28.000 €.
Derzeit zeichnet
sich ab, dass der Lock down bis mindestens 28.02.2021 verlängert wird. Dadurch
würden sich die genannten Mindererträge bei den städt. Kindertagesstätten um
rd. 23.500 € auf 83.500 € erhöhen. Die genannten Mehraufwendungen
bei den Kitas in freier Trägerschaft würden sich um 11.000 € auf 39.000 € erhöhen.
Im Auftrage
Thomas Schrade
Beschlussvorschlag:
Die durch die Erstattung von Elternentgelten für die Zeit
vom 11.01.2021 bis voraussichtlich zum 28.02.2021 entstehenden Mindererträge in
Höhe von rd. 83.500 € im Teilhaushalt 53, Produkt 532100
Stadt. Kindertagesstätten, sowie die entstehenden Mehraufwendungen in Höhe von
rd. 39.000 € im Teilhaushalt 53, Produkt 532200
Förderung Freier Trägerschaften, werden im Rahmen der Veränderungsliste im
Haushaltsplan 2021 veranschlagt.