- Anfrage der CDU-Ortsratsfraktion Gleidingen
- Stellungnahme der Verwaltung
Die
Grenzmarkierungen vor den Häusern Ringstr. 34 – 44 sollten das Ein- und
Ausparken der quer zur Fahrbahn auf den privaten Stellplätzen parkenden
Fahrzeuge der Hildesheimer Str. 544 B ermöglichen bzw. erleichtern.
Im
Laufe der Diskussion über diese Grenzmarkierung sind noch weitere
Beeinträchtigungen bekannt geworden. Dies hat zu einer verkehrsrechtlichen
Prüfung des gesamten Bereiches geführt. Im Ergebnis wurde die Einrichtung eines
„Verkehrsberuhigten Bereiches“ angeordnet.
Dieser
Schritt war notwendig, da vermehrt Rettungswege blockiert oder zumindest
eingeschränkt wurden, was zu lebensbedrohlichen Verzögerungen führen kann. Hinzu
kommt, dass durch parkende Fahrzeuge die Straße soweit eingeschränkt wurde,
dass Entsorgungsfahrzeuge ein Haus mehrmals getroffen und beschädigt haben.
Die
Verkehrssituationen der Ringstraße, Maschstraße und der Straßen Im Winkel und
Am Hang sind bereits seit vielen Jahren in Beobachtung, da es immer wieder zu
Beeinträchtigungen kommt. Dies wurde den Anwohnenden der Ringstraße 34-44 auch
in einem Anwohneranschreiben im Februar 2014 mitgeteilt; zusammen mit der
Bitte, ihre Fahrzeuge nicht mehr vor ihren Häusern zu parken. Leider hat dieses
Schreiben nicht zum gewünschten Erfolg geführt.
Zwischenzeitlich
sind die Maße sowohl der Fahrzeuge der Anwohnenden als auch der Einsatz- und
Rettungsfahrzeuge und der Entsorgungsfahrzeuge stetig angestiegen. Dadurch ist
die Beeinträchtigung durch parkende Fahrzeuge nun so groß, dass
verkehrsregelnde Maßnahmen getroffen werden mussten.
In
einem verkehrsberuhigten Bereich darf nur auf markierten Flächen geparkt
werden, die genannten Markierungen stellen also Parkflächen dar. Markierte
Parkflächen können nur an Stellen eingerichtet werden, an denen auf der Straße
eine Restbreite von mindestens 3 Metern verbleibt und weder Zugänge zu Häusern
noch Einfahrten eingeschränkt werden. Die nunmehr markierten Parkflächen
erfüllen diese Anforderung. Die Stadt Laatzen prüft aber weiterhin, ob noch
andere Stellen für die Einrichtung einer markierten Fläche geeignet sind. In
verkehrsberuhigten Bereichen darf zwar nur auf markierten Flächen geparkt
werden, ein Ein- und Austeigen sowie das Be- und Entladen ist auch außerhalb
markierter Flächen möglich.
Mit
der Anordnung als verkehrsberuhigter Bereich wird zudem die Sicherheit der Zufußgehenden
erhöht, da diese hier Vorrang haben.
Im
Auftrag
Stefan
Zeilinger