Betreff
Flexibilisierung von Straßenausbaubeiträgen
- Anfrage der CDU-FDP-Gruppe im Rat
Vorlage
2019/227/9
Aktenzeichen
66 Wen
Art
Anfrage
Referenzvorlage

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,                                                                          02.12.2020

 

leider hat die Kommunalaufsicht unseren Ratsbeschluss zur Abschaffung der Straßen-ausbaubeitragssatzung beanstandet. Das Verfahren befindet sich im Rechtsstreit. Eine Entscheidung ist derzeit noch nicht absehbar ist. Bei neuen Ausbaunahmen müssen deshalb weiterhin Straßenausbaubeiträge erhoben werden. Im Oktober 2019 hat der Niedersächsische Landtag einige Flexibilisierungen beim Erheben von Straßenausbau-beiträgen zugelassen:

·         Nur teilweise Umlage des ermittelten Aufwandes;

·         Abzug des Zuschusses Dritter vom umzulegenden Aufwand;

·         Tiefenmäßige Begrenzungen bei der Ermittlung von beitragspflichtigen Grund­stücksflächen;

·         Eckgrundstücksvergünstigungen;

·         Beitragszahlungen in bis zu 20 Jahresraten anstatt einer Einmalzahlung.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1.    Inwieweit können die betroffenen Grundeigentümer in Laatzen bei beitragspflichti­gen Straßenausbauten von diesen Flexibilisierungen profitieren?

2.    Wie sollen die vorhandenen Ermessensspielräume genutzt werden?

3.    Inwieweit bedarf es dazu einer Änderung der bestehenden Satzung vom 29.01.1998?

Für die Fraktion der CDU                                        Für die Fraktion der FDP

Christoph Dreyer                                                                    Gerd Klaus