- Anfrage der CDU-FDP-Gruppe im Rat
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, 02.12.2020
leider hat die Kommunalaufsicht unseren
Ratsbeschluss zur Abschaffung der Straßen-ausbaubeitragssatzung beanstandet.
Das Verfahren befindet sich im Rechtsstreit. Eine Entscheidung ist derzeit noch
nicht absehbar ist. Bei neuen Ausbaunahmen müssen deshalb weiterhin
Straßenausbaubeiträge erhoben werden. Im Oktober 2019 hat der Niedersächsische
Landtag einige Flexibilisierungen beim Erheben von Straßenausbau-beiträgen
zugelassen:
·
Nur
teilweise Umlage des ermittelten Aufwandes;
·
Abzug
des Zuschusses Dritter vom umzulegenden Aufwand;
·
Tiefenmäßige
Begrenzungen bei der Ermittlung von beitragspflichtigen Grundstücksflächen;
·
Eckgrundstücksvergünstigungen;
·
Beitragszahlungen
in bis zu 20 Jahresraten anstatt einer Einmalzahlung.
Vor
diesem Hintergrund fragen wir:
1. Inwieweit können die betroffenen
Grundeigentümer in Laatzen bei beitragspflichtigen Straßenausbauten von diesen
Flexibilisierungen profitieren?
2. Wie sollen die vorhandenen
Ermessensspielräume genutzt werden?
3. Inwieweit bedarf es dazu einer Änderung der
bestehenden Satzung vom 29.01.1998?
Für die Fraktion der CDU Für
die Fraktion der FDP
Christoph Dreyer Gerd
Klaus