Betreff
Neufassung der Satzung über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren sowie der ehrenamtlich Tätigen in der Stadt Laatzen
(Entschädigungssatzung)
Vorlage
2020/270
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Ratsfrauen und Ratsherren (Abgeordnete), die Mitglieder der Ortsräte und sonstige ehrenamtlich Tätige haben einen Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung nach den §§ 44 und 55 NKomVG.

 

Auf der Grundlage der Empfehlungen der Entschädigungskommission nach § 55 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes aus dem Jahr 2016 wird für Laatzen mit einer Einwohnerzahl von 44.849 (Stand: 25.11.2020) eine Anpassung der Beträge für die Abgeordneten des Rates, die Mitglieder der Ortsräte und der ehrenamtlich Tätigen vorgenommen. Dem höheren Aufwand von Funktionsträgerinnen und –trägern soll ebenfalls Rechnung getragen werden.

 

Aufgrund der o. g. Empfehlungen werden auch die Regelungen über die Gewährung des Nachteilsausgleichs und den Ersatz der Aufwendungen für die Kinderbetreuung konkretisiert.

 

Zudem werden die derzeit unterschiedlichen Fälligkeiten der einzelnen Entschädigungsarten gebündelt. Die Auszahlung der Entschädigungen erfolgt künftig monatlich nachträglich.

 

Der sich ergebende Mehraufwand für die Monate November und Dezember 2021 wird im Haushaltsplan 2021 berücksichtigt.

 

Die Neufassung der Entschädigungssatzung soll mit Beginn der 19. Wahlperiode am 01.11.2021 in Kraft treten.

 

Die Höhe der Entschädigungen für die Ratsfrauen und Ratsherren, die Mitglieder der Ortsräte und der ehrenamtlich Tätigen wurde zuletzt mit dem Beschluss über die geltende Satzung im Jahr 2012 geregelt.

 

 

 

 

 

Jürgen Köhne

 

 

Anlagen

 

Anlage 1 – Neufassung der Entschädigungssatzung

Anlage 2 - Synopse

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren sowie der ehrenamtlich Tätigen in der Stadt Laatzen wird beschlossen.

 

Die Satzung ist Bestandteil der Niederschrift.