Kalkulation der Friedhofsgebühren für die Nutzung der Kapellen der Stadt Laatzen
Sachverhalt:
Änderung der Friedhofsgebührensatzung:
Die Stadt Laatzen erhebt für die Nutzung der Kapellen der städtischen Friedhöfe Gebühren für eine Inanspruchnahme (§ 1 der Laatzener Friedhofsgebührensatzung von 1975 i. V. m. § 5 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)).
Die St. Gertruden Gemeinde Gleidingen nutzt und verwaltet die Kapelle auf dem Friedhof in Gleidingen. Dort werden seit Jahren Trauerfeiern durchgeführt. Die Kapelle steht im Eigentum der Stadt Laatzen. Die Kapelle soll nunmehr ab dem Jahr 2021 absprachegemäß durch die Stadt Laatzen verwaltet werden. Für die Nutzung der Kapelle musste nunmehr eine Nutzungsgebühr errechnet und diese in der Friedhofsgebührensatzung neu aufgenommen werden. Aus diesem Grunde wurden zum 01.01.2021 die Gebühren für alle städtischen Kapellen im Stadtgebiet neu kalkuliert.
Als Ausgangslage für die Gebührenberechnung für die Nutzung von Kapellen im Stadtgebiet wurde die Friedhofsgebührensatzung aus dem Jahr 2019 genutzt. Die alten Gebühren sahen wie folgt aus:
Kapellen |
Fahlzahlen |
Gebühr |
Abschiednahme |
31 |
93,00 € |
Ahornstraße |
46 |
155,00 € |
Brocksberg |
5 |
31,00 € |
Im Heidfeld |
106 |
464,00 € |
Ingeln-Oesselse |
27 |
206,00 € |
Rethen |
43 |
206,00 € |
Die Gebühren für die Nutzung der Friedhofskapellen sind aufgrund der
Aufnahme der Kapelle Gleidingen neu zu berechnen. Die für die Kapelle
Gleidingen entstehenden Fixkosten in Form von Stromkosten, Kosten für die
Reinigung und die Kosten für lfd. bauliche Unterhaltung werden zu den bekannten
Kosten addiert. Bei einer angenommenen Nutzungshäufigkeit von 15 Nutzungen pro
Jahr ergeben sich folgende neue Gebühren für die Kapellen im Stadtgebiet
Laatzen:
Kapellen |
Fahlzahlen |
Gebühr |
Abschiednahme |
31 |
91,00 € |
Ahornstraße |
46 |
152,00 € |
Brocksberg |
5 |
30,00 € |
Im Heidfeld |
106 |
457,00 € |
Ingeln-Oesselse |
27 |
203,00 € |
Rethen |
43 |
203,00 € |
Gleidingen |
15 |
228,00 € |
Die neue Friedhofsgebührensatzung soll zum 01.01.2021 in Kraft treten.
Im Auftrage
Axel Grüning
Anlagen |
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Anlage 1: |
Neue Friedhofsgebührensatzung |
Anlage 2: |
Kalkulation Neuaufnahme Kapelle Gleidingen |
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