Sachverhalt:
Am 12.09.2021 findet die Kommunalwahl mit Direktwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters gemeinsam mit der Wahl zur Regionsversammlung sowie der Regionspräsidentin / des Regionspräsidenten statt. Eine evtl. Stichwahl findet am 26.09.2021 statt.
Nach § 9 Abs. 2 des Niedersächsischen
Kommunalwahlgesetzes (NKWG) kann der Rat die Gemeindewahlleiterin / den
Gemeindewahlleiter und die Stellvertreterin / den Stellvertreter aus dem Kreis
der Bediensteten der Stadt Laatzen berufen.
Gem. § 9 Abs. 1 S. 3 NKWG kann aus dem Kreis
der Beschäftigten eine weitere Vertretung für die Gemeindewahlleitung berufen
werden. Aus Gründen der
Ausfallsicherheit und Sicherstellung der dauerhaften Besetzung der
Gemeindewahlleitung sollte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden.
Als Gemeindewahlleiter wird Herr Stadtrat Axel Grüning und Frau Silke Pohl als stellvertretende Gemeindewahlleiterin sowie Herr Sebastian Osterwald als weiterer Vertreter der Gemeindewahlleitung vorgeschlagen.
Jürgen Köhne
Beschlussvorschlag:
Für die Kommunalwahl 2021 wird Herr Stadtrat Axel Grüning zum Gemeindewahlleiter berufen. Als Stellvertretende Gemeindewahlleiterin wird Frau Silke Pohl berufen. Als weiterer Vertreter wird Herr Sebastian Osterwald berufen.