Betreff
Arbeit des Ausschusses Verkehrswende
- Antrag der Gruppe SPD-Grüne-Linke-Faull-Scheibe im Rat
Vorlage
2020/199/2
Art
Antrag
Referenzvorlage

Begründung:

 

Der Rat hat am 26.10.2020 den Ausschuss Verkehrswende beschlossen.

 

Die aufgeführten organisatorischen Festlegungen sind erforderlich, damit der Ausschuss zeitnah seine Arbeit aufnehmen kann.

 

Die vorgeschlagenen Sitzungen vor Ort setzen entsprechende zulässige Rahmenbedingungen voraus.

 

Bei der Themenabgrenzung gehen wir von einer Zuordnung im Sinne einer thematischen Bündelung und weniger dem Beachten aufbauorganisatorischer Vorgaben innerhalb der Stadtverwaltung aus.

 

Selbstverständlich wird die Themenzuordnung nach Aufnahme der Ausschussarbeit nicht starr gehandhabt, sondern wird jeweils aktuell angepasst.

 

Ernesto Nebot Pomar

Antrag:

 

Der Rat beschließt:

 

1. Beratende Mitglieder im Ausschuss Verkehrswende

 

Der Ausschuss wird ergänzt um jeweils einen Vertreter der Organisationen

·         Initiativkreis Menschen mit Behinderung in Laatzen

·         Jugendbeirat der Stadt Laatzen

·         ADFC Laatzen

Diese Mitglieder arbeiten ohne Stimmrecht im Ausschuss mit.

 

2. Einbeziehen der Ortschaften

 

Die Ortsbürgermeister bzw. Stellvertreter werden beteiligt/eingeladen, sofern Belange ihrer Ortschaften betroffen sind.

Angedacht sind vermehrt Sitzungen vor Ort.

 

3. Themenzuordnung

 

Ziel der Abgrenzung ist das Vermeiden von Doppelberatungen.

 

Dem Ausschuss Verkehrswende werden diese bislang vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Feuerschutz behandelten Themen zugeordnet:

 

·         Verkehrsentwicklungsplan

·         Nahverkehrsplan Region

·         Radwege, -verkehr

·         Öffentlicher Personennahverkehr

·         Gestaltung Verkehrskreisel

·         Tempo 30 - Modellprojekt

·         Verkehrslenkung

 

Noch abzustimmen zwischen den Ausschüssen sind Themen wie

 

·         Planfeststellungsverfahren – wie z. B. für den Südschnellweg in Hannover

·         Lärmschutz - Lärmaktionsplan

·         Fußwege - fußläufige Verbindungen

·         Umgestaltung wesentlicher Straßenverbindungen – wie z. b. die Abschnitte der Marktstraße

·         ruhender Verkehr

 

Selbstverständlich werden Anregungen der Stadtverwaltung zur Themenabgrenzung berücksichtigt.