Betreff
Kommunalwahl 2021 - Neubildung der Wahlbereiche
Vorlage
2020/243
Aktenzeichen
129101
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Am 12.09.2021 findet die nächste Kommunalwahl statt. Nach § 46 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) sind für die Vertretung bei 41.741 Einwohnerinnen und Einwohnern (lt. Bevölkerungsstatistik des Landesamtes für Statistik zum maßgebenden Stichtag 30.06.2020 nach § 46 Abs. 4 NKomVG) 40 Abgeordnete zu wählen. Damit sind nach § 7 Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) mindestens 2 und höchstens 3 Wahlbereiche zu bilden. Bei den vergangenen Kommunalwahlen wurden jeweils 2 Wahlbereiche gebildet.

Bei der Bildung der Wahlbereiche sollen die örtlichen Verhältnisse berücksichtigt werden (§ 7 Abs. 6 S. 1 NKWG). Außerdem sollen zur Wahrung der Grundsätze zur Gleichheit der Wahl möglichst gleich große Wahlbereiche gebildet werden. Dadurch soll gewährleistet werden, dass in allen Wahlbereichen annähernd die gleiche Stimmkraft den gleichen Einfluss auf die Zusammensetzung der Vertretung hat. Das ist nur gewährleistet, wenn die Einwohnerzahlen in den einzelnen Wahlbereichen in etwa gleich sind.

Nach § 7 Abs. 6 S. 2 NKWG soll die Abweichung nach oben oder unten nicht mehr als 25 % zur durchschnittlichen Einwohnerzahl betragen. In den vergangenen Jahren ist die Rechtsprechung dazu übergegangen, den allgemeinen Wahl- und Chancengleichheitsgrundsatz weiter auszugestalten. Daher soll die Abweichung nicht mehr als 15 % betragen, mit einer entsprechenden Gesetzesänderung noch vor der Kommunalwahl wird gerechnet.

Maßgeblich für die Berechnung ist die amtliche Einwohnerzahl (Stand 30.06.2020: 41.741). Die Einteilung der Wahlbereiche erfolgt jedoch auf Grundlage der Einwohnermeldedatei (Stand Anfang Juli 2020 - weicht von der amtlichen Einwohnerzahl ab). Dies ist erforderlich, da in der amtlichen Statistik keine örtliche Zuordnung der Einwohnerinnen und Einwohner möglich ist. Da derzeit viele Baugebiete mit voraussichtlichem Bezug vor der Kommunalwahl entstehen, wurden die voraussichtlichen Bevölkerungszuwächse berücksichtigt, so dass von der errechneten Einwohnerzahl 43.937 ausgegangen wird.

Bei Einrichtung von 3 Wahlbereichen lässt sich ein örtlich sinnvoller Zusammenhang auf Grund der großen Abweichungen in den Einwohnerzahlen in den einzelnen Ortsteilen insbesondere wegen der einwohnerstarken Gebiete in Laatzen-Mitte nicht herstellen.

Berechnung für 2 Wahlbereiche:

Ermittlung der Ober- /Untergrenze:
41.741 EW : 2 Wahlbereiche         =          20.870,5
davon 15 %                                       =            3.130,575

Obergrenze                                       =          24.001,075
Untergrenze                                      =          17.739,925


Kommunalwahl 2016 (Stand Juli 2020 + voraussichtliche Zuwächse):

Wahlbereich 1:                   
Alt-Laatzen                                                      6.229
Grasdorf                                                           3.095
Laatzen-Mitte I                                                5.083
Laatzen-Mitte II                                               7.122
Laatzen-Mitte III                                              5.130
gesamt                                                          26.659

Wahlbereich 2:
Rethen                                                             9.024
Gleidingen                                                      4.330
Ingeln-Oesselse                                             3.924
gesamt                                                          17.278

Beide Werte liegen oberhalb bzw. unterhalb der einzuhaltenden Grenzen, so dass die Wahlbereiche neu einzuteilen sind. Es wird daher vorgeschlagen, die Wahlbereiche wie folgt neu einzuteilen:

Wahlbereich 1:                   
Alt-Laatzen                                                      6.229
Laatzen-Mitte I                                                5.083
Laatzen-Mitte II                                               7.122
Laatzen-Mitte III                                              5.130
gesamt                                                          23.564

Wahlbereich 2:
Grasdorf                                                           3.095
Rethen                                                             9.024
Gleidingen                                                      4.330
Ingeln-Oesselse                                             3.924
gesamt                                                          20.373

Bei dieser Einteilung wird der Ortsteil Grasdorf dem Wahlbereich 2 zugeordnet. So besteht weiterhin ein örtlicher Zusammenhang innerhalb der Wahlbereiche, da Grasdorf unmittelbar an Rethen angrenzt. Die Ortsratsgrenzen sind für die Bildung der Wahlbereiche unerheblich. Durch den auch weiterhin geplanten Bevölkerungszuwachs insbesondere im Ortsteil Gleidingen wird damit gerechnet, dass die Unterschiede beider Wahlbereiche bei der nächsten Kommunalwahl noch geringer ausfallen werden.

 

Beschlussvorschlag:

Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten wird das Stadtgebiet von Laatzen in zwei Wahlbereiche eingeteilt. Wahlbereich 1 umfasst die Wahlbezirke der Ortsbereiche Alt-Laatzen und Laatzen-Mitte I bis Laatzen-Mitte III, Wahlbereich 2 die Wahlbezirke der Ortsbereiches Grasdorf sowie die Ortschaften Rethen, Gleidingen und Ingeln-Oesselse.