Betreff
Sanierung Sportstätten
- Anfrage der Gruppe SPD-Grüne-Linke-Faull-Scheibe im Rat
- Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2020/228/1
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Zur Frage:

 

Inwieweit beantragt die Stadt Laatzen die Mittel aus diesen oder vergleichbaren Förderprogrammen zur Sanierung der kommunalen Einrichtungen?

Bitte stellen Sie dazu die aktuellen sowie vergangenen Bemühungen der Stadt Laatzen sowie die Ergebnisse der Bemühungen dar.

 

nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Das „Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ besteht derzeit aus zwei Tranchen. 200 Mio. Euro stehen für Maßnahmen aus dem Projektaufruf 2018 zur Verfügung. Weitere 400 Mio. Euro stehen für den jetzigen Projektaufruf 2020 zur Verfügung. Die Förderung beträgt bei einer Haushaltsnotlage 90 %, ansonsten 45 %.

 

Der Projektaufruf teilt sich in zwei Phasen. Phase 1 läuft bis zum 30.10.2020. Bis zu diesem Stichtag sind umfangreiche Unterlagen wie zeichnerische Darstellungen, Zeitpläne und Kosten- und Ausgaberechnungen einzureichen.

 

Ab April 2021 beginnt die Phase 2 mit Koordinationsgesprächen zwischen Antragsteller und Projektträger Jülich (PTJ). Innerhalb von 6 Wochen nach diesem Koordinierungsgespräch ist ein Förderantrag zum Abruf der Mittel einzureichen. Die Zuwendungsbescheide sollen bis Ende 2021 zugestellt werden. Danach erst darf mit der Maßnahme begonnen werden, die bis 2025 abgeschlossen sein muss.

 

Auf Grund des oben beschriebenen Verfahrensablaufes kämen allenfalls noch nicht geplante und terminierte Maßnahmen für eine Förderung in Betracht. Um jedoch für eine neue Maßnahme alle geforderten Unterlagen beibringen zu können, ist die Frist bis 30.10.2020 (Ende Phase 1) zu kurz, zumal keine frei verfügbaren Personalkapazitäten zur Vorbereitung der Anträge vorhanden sind.

 

Daher wurde von einer Teilnahme an diesem Programm Abstand genommen.

 

Hinsichtlich des „Investitionspaktes zur Förderung von Sportstätten“ wird mitgeteilt, dass Sportstätten in Gebieten gefördert werden, „die in das Städtebauförderungsprogramm des Bundes und Landes aufgenommen sind sowie in städtebaulichen Untersuchungsgebieten zur Vorbereitung der Aufnahme in die Städtebauförderung. Die Förderung muss der integrierten städtebaulichen Entwicklungsplanung, die auch konzeptionelle Aussagen zu den Sportstätten umfasst, entsprechen.“

Derzeit gibt es in Laatzen das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“. Im Fördergebiet befindet sich jedoch keine Sportstätte.

 

Wie in der Begründung zur Anfrage zutreffend aufgeführt, ist hier eine Ausnahme möglich, jedoch ist nicht die unmittelbar benachbarte Lage das entscheidende Kriterium, sondern wenn ein besonderer Bedarf begründet wird. Dieser besondere Bedarf gilt insbesondere als begründet, wenn eine formale Gebietsausweisung unverhältnismäßig wäre. In jedem Fall muss die Förderung im Rahmen einer städtebaulichen Gesamtstrategie oder vergleichbaren integrierten Planung erfolgen. In diesem Rahmen sind auch konzeptionelle Aussagen zu den Sportstätten im Stadtgebiet zu treffen. Dieses war im Rahmen des Förderprogramms Soziale Stadt bislang nicht vorgesehen.

 

Im Übrigen gilt auch hier die ausgesprochen kurze Antragsfrist, die ab 24.07.2020 (zweite Sommerferienwoche) begann und bereits am 11.09.2020 endete.

Aus den bereits oben angeführten Gründen ist die Stadt Laatzen dem Programmaufruf nicht gefolgt.

 

Bereits im vergangen Jahr hat die Stadt Laatzen sich um Fördermittel aus der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus“ (sog. 100-Mio-Euro-Programm des Landes Niedersachsen) beworben. Ziel war eine Förderung des Neubaus der Beregnungsanlage auf dem Sportplatz der Albert-Einstein-Schule. Leider ist der Zuschlag nicht erteilt worden, da die Maßnahme nicht dem Förderschwerpunkt entsprach. Erst im Rahmen der Berichterstattung zu erfolgten Förderungen der ersten Tranche (und jetzt auch der Zweiten) ist deutlich geworden, dass ausschließlich der Förderschwerpunkt (Sporthallen und Hallenschwimmbäder) bedient wird. Auf die Beantragung weiterer Maßnahmen, die nicht dem Förderschwerpunkt entsprechen, wurde daher verzichtet. Im Übrigen ist das Programm bis zu 8-fach überzeichnet.

 

Eine weitere Beantragung im Rahmen dieses Programms ist bis 2022 jährlich zum 31.03. möglich. Eine Antragstellung für etwaige Sanierungen bzw. Neubauten im Rahmen des Förderschwerpunktes wird im Rahmen der Planungen bewertet. In Frage kommen z. B. die Sporthallen an der GS Pestalozzistraße, der GS Im Langen Feld und der ehemaligen Förderschule am Kiefernweg.

 

Generell ist zu den derzeitigen Sportstättenförderprogrammen Folgendes anzumerken:

 

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat für 2019 bundesweit einen Investitionsrückstand bei Sportstätten und Bädern (ohne Schulsport- und Vereinssportstätten) in Höhe von 8,8 Mrd. Euro festgestellt, für 2020 bereits in Höhe von 10,3 Mrd. Euro. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) geht sogar von einem Investitionsstau über alle Sportstätten hinweg in Höhe von rund 31 Mrd. Euro aus. Aussagekräftige Erhebungen für Niedersachsen liegen nicht vor, gleichwohl muss von einem landesweiten Sanierungsbedarf von zumindest 2,5 – 4 Mrd. Euro ausgegangen werden.

 

Um diesen Sanierungsstau abzubauen, bedarf es erheblicher Investitionen und Investitionsförderungen. Die aktuellen Förderprogramme für Niedersachsen zusammengenommen vermögen bei optimistischer Betrachtung einen weiteren Aufwuchs der Sanierungsnotwendigkeiten leicht zu dämpfen. Sie sind jedoch weder in der bisherigen Höhe noch in der Ausgestaltung ein geeignetes Instrumentarium, um die Situation der Sportstätten nachhaltig zu verbessern.

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Thomas Schrader