Betreff
Zuwendungsantrag des Trägervereins "Netzwerk für
Flüchtlinge in Laatzen e. V. " für das Haushaltsjahr 2021
Vorlage
2020/209
Aktenzeichen
50 TMK
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

Das Netzwerk für Flüchtlinge in Laatzen e. V. hat mit Schreiben vom 10. Juli 2020 eine Förderung für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von maximal 79.110 € als Defizitdeckung auf der Grundlage des anliegenden Wirtschaftsplans (Anlage 2) beantragt.

 

Die für das laufende Haushaltsjahr 2020 bewilligte maximale Fördersumme zur Defizitabdeckung beläuft sich auf 60.410 €.

 

Der Zweck des Vereins ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Migrantinnen und Migranten, unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke, insbesondere die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte und Flüchtlinge. Er bildet die rechtliche und finanzielle Basis, um die Aktivitäten des Netzwerks für Flüchtlinge abzusichern.

 

Auch im sechsten Jahr seit Gründung des Trägervereins sind noch immer über 100 Ehrenamt­liche im Netzwerk aktiv.

 

Inhaltlich hat sich die Arbeit des Netzwerks in den letzten Jahren verändert. Ging es in den ersten Jahren vor allem um eine Soforthilfe für die neu Zugewanderten, so steht mittlerweile die Unterstützung der Menschen in ihrem Bemühen um eine erfolgreiche Integration im Mittelpunkt. Dabei engagieren sich auch zugewanderte Menschen, die bereits seit längerer Zeit hier leben. Die ehrenamtliche Unterstützung, die das Netzwerk anbietet, wird weiterhin (auch unter Corona‑Bedingungen) ungebrochen nachgefragt und die Integration dieser Menschen in Laatzen durch die Unterstützung des Netzwerks erleichtert. Auch wenn die Zuweisungszahlen derzeit wesentlich niedriger sind als in den Jahren 2015 und 2016 ist davon auszugehen, dass aufgrund der Lage in vielen Regionen der Erde, weiterhin Menschen im Familiennachzug oder Asylverfahren nach Laatzen kommen, die Unterstützung und Einzelbetreuung benötigen, wie die Ehrenamtlichen des Netzwerks sie anbieten.

 

Eine Übersicht über die derzeitige Situation und die geplanten Angebote kann dem als Anlage 1 beigefügten Antrag entnommen werden, der auch ausführliche Erläuterungen der geplanten Mehrausgaben enthält.

 

Mit Blick auf die Haushaltslage der Stadt und den damit seitens der Kommunalaufsicht verbundenen Konsolidierungserwartungen ist anzumerken, dass es sich bei der Förderung des Trägervereins zwar um eine freiwillige Leistung handelt, die nicht, wie die übrigen, der durch die Unterbringung der Flüchtlinge entstehenden Aufwendungen vom Land bzw. der Region Hannover erstattet werden. Die Bewilligung der zusätzlich beantragten Fördermittel führen gegenüber 2020 zu Mehraufwendungen in Höhe von bis zu 18.700 €. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass gemäß den „Hinweisen zur Anwendung der haushaltsrechtlichen Vorschriften bei Maßnahmen zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen und zur Aufstellung von Haushaltssicherungs­konzepten“ des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Aufwendungen für diesen Aufgabenbereich im Fall der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes unberücksichtigt bleiben können. Damit wird der Bedeutung dieses Aufgabenbereiches Rechnung getragen. Unter Abwägung der o. g. Gesichtspunkte wird daher trotz der erhöhten Aufwendungen eine Bewilligung des Antrags vorgeschlagen.

 

Der Trägerverein wird sich weiterhin um Fördergelder und Drittmittel bemühen, so dass im Falle des Erfolgs, wie das Ergebnis des geprüften Jahresabschluss 2018 dokumentiert, die städtischen Fördergelder nicht in Gänze benötigt und an die Stadt zurückgezahlt werden.

 

Im Auftrag

 

 

 

Stefan Zeilinger

 

Anlagen

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Trägerverein „Netzwerk für Flüchtlinge in Laatzen e.V.“ wird entsprechend des Antrags vom 10.07.2020 für das Haushaltsjahr 2021 eine Förderung in Höhe von maximal 79.110 € als Defizitabdeckung bewilligt. Die entsprechenden Mittel sind in den Haushalt 2021 aufzunehmen.