Flüchtlinge in Laatzen e. V. " für das Haushaltsjahr 2021
Sachverhalt:
Das Netzwerk für
Flüchtlinge in Laatzen e. V. hat mit Schreiben vom 10. Juli 2020
eine Förderung für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von maximal
79.110 € als Defizitdeckung auf der
Grundlage des anliegenden Wirtschaftsplans (Anlage 2) beantragt.
Die für das
laufende Haushaltsjahr 2020 bewilligte maximale Fördersumme zur
Defizitabdeckung beläuft sich auf 60.410 €.
Der Zweck des
Vereins ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Migrantinnen und Migranten,
unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status. Der Verein verfolgt
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke,
insbesondere die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös
Verfolgte und Flüchtlinge. Er bildet die rechtliche und finanzielle Basis, um
die Aktivitäten des Netzwerks für Flüchtlinge abzusichern.
Auch im sechsten
Jahr seit Gründung des Trägervereins sind noch immer über 100 Ehrenamtliche
im Netzwerk aktiv.
Inhaltlich hat sich
die Arbeit des Netzwerks in den letzten Jahren verändert. Ging es in den ersten
Jahren vor allem um eine Soforthilfe für die neu Zugewanderten, so steht
mittlerweile die Unterstützung der Menschen in ihrem Bemühen um eine
erfolgreiche Integration im Mittelpunkt. Dabei engagieren sich auch
zugewanderte Menschen, die bereits seit längerer Zeit hier leben. Die
ehrenamtliche Unterstützung, die das Netzwerk anbietet, wird weiterhin (auch
unter Corona‑Bedingungen) ungebrochen nachgefragt und die Integration
dieser Menschen in Laatzen durch die Unterstützung des Netzwerks erleichtert.
Auch wenn die Zuweisungszahlen derzeit wesentlich niedriger sind als in den
Jahren 2015 und 2016 ist davon auszugehen, dass aufgrund der Lage in
vielen Regionen der Erde, weiterhin Menschen im Familiennachzug oder
Asylverfahren nach Laatzen kommen, die Unterstützung und Einzelbetreuung
benötigen, wie die Ehrenamtlichen des Netzwerks sie anbieten.
Eine Übersicht über
die derzeitige Situation und die geplanten Angebote kann dem als Anlage 1
beigefügten Antrag entnommen werden, der auch ausführliche Erläuterungen der
geplanten Mehrausgaben enthält.
Mit Blick auf die
Haushaltslage der Stadt und den damit seitens der Kommunalaufsicht verbundenen
Konsolidierungserwartungen ist anzumerken, dass es sich bei der Förderung des
Trägervereins zwar um eine freiwillige Leistung handelt, die nicht, wie die
übrigen, der durch die Unterbringung der Flüchtlinge entstehenden Aufwendungen
vom Land bzw. der Region Hannover erstattet werden. Die Bewilligung der
zusätzlich beantragten Fördermittel führen gegenüber 2020 zu
Mehraufwendungen in Höhe von bis zu 18.700 €. Allerdings ist darauf hinzuweisen,
dass gemäß den „Hinweisen zur Anwendung der haushaltsrechtlichen Vorschriften
bei Maßnahmen zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen und zur
Aufstellung von Haushaltssicherungskonzepten“ des Niedersächsischen Ministeriums
für Inneres und Sport Aufwendungen für diesen Aufgabenbereich im Fall der
Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes unberücksichtigt bleiben können.
Damit wird der Bedeutung dieses Aufgabenbereiches Rechnung getragen. Unter
Abwägung der o. g. Gesichtspunkte wird daher trotz der erhöhten
Aufwendungen eine Bewilligung des Antrags vorgeschlagen.
Der Trägerverein
wird sich weiterhin um Fördergelder und Drittmittel bemühen, so dass im Falle
des Erfolgs, wie das Ergebnis des geprüften Jahresabschluss 2018
dokumentiert, die städtischen Fördergelder nicht in Gänze benötigt und an die
Stadt zurückgezahlt werden.
Im Auftrag
Stefan Zeilinger
Beschlussvorschlag:
Dem Trägerverein
„Netzwerk für Flüchtlinge in Laatzen e.V.“ wird entsprechend des Antrags vom 10.07.2020 für das Haushaltsjahr 2021 eine
Förderung in Höhe von maximal 79.110 € als Defizitabdeckung bewilligt. Die
entsprechenden Mittel sind in den Haushalt 2021 aufzunehmen.