- 2020/208/1
- 2020/208/10
- 2020/208/12
- 2020/208/13
- 2020/208/14
- 2020/208/15
- 2020/208/16
- 2020/208/19
- 2020/208/2
- 2020/208/21
- 2020/208/22
- 2020/208/24
- 2020/208/25
- 2020/208/26
- 2020/208/27
- 2020/208/28
- 2020/208/29
- 2020/208/3
- 2020/208/30
- 2020/208/31
- 2020/208/32
- 2020/208/33
- 2020/208/34
- 2020/208/36
- 2020/208/37
- 2020/208/38
- 2020/208/39
- 2020/208/4
- 2020/208/40
- 2020/208/41
- 2020/208/42
- 2020/208/43
- 2020/208/45
- 2020/208/46
- 2020/208/5
- 2020/208/60
- 2020/208/61
- 2020/208/7
- 2020/208/8
Sachverhalt:
Zur Begründung wird auf den
ausführlichen Vorbericht des Haushaltsplans sowie die weiteren Anlagen zum
Haushaltsplan verwiesen.
Die Ortsräte sind bei den
Haushaltsplanberatungen rechtzeitig anzuhören. Zudem entscheiden sie über die
in § 93 NKomVG genannten Angelegenheiten.
Wie bereits in den
vergangenen Jahren wurde neben dem Haushaltsplan ein sogenannter
„Taschenhaushalt“ im Flyer-Format erstellt, in dem die wichtigsten
Informationen zum Haushalt 2021 komprimiert enthalten sind.
Jürgen Köhne
Anlagen
1.
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021
2.
Haushaltsplan für 2021 mit u. a.
-
dem Ergebnishaushalt, dem Finanzhaushalt und den
Teilhaushalten,
-
der integrierten mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung,
-
der Übersicht über die Budgets, die Produktgruppen
und über den Stand der Schulden und Verpflichtungsermächtigungen,
-
dem Haushaltssicherungskonzept und –bericht,
-
dem Stellenplan,
-
dem Beteiligungsbericht,
-
dem Trägerbericht
3.
Taschenhaushalt 2021
Anlage 1 zur Drucksache 2020/208
Haushaltssatzung
der Stadt Laatzen für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat
der Rat der Stadt Laatzen in seiner Sitzung am folgende Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2021 beschlossen:
§ 1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
1.
im Ergebnishaushalt
mit
dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen
Erträge auf 103.305.700
Euro
1.2 der ordentlichen
Aufwendungen auf 111.795.500
Euro
1.3 der außerordentlichen
Erträge auf 0
Euro
1.4 der außerordentlichen
Aufwendungen auf 0
Euro
2.
im Finanzhaushalt
mit
dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 97.408.600 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 102.225.100 Euro
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 5.073.400
Euro
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 46.664.600
Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 41.591.200 Euro
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 5.398.700 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
- Gesamtbetrag der Einzahlungen des
Finanzhaushaltes 144.073.200 Euro
- Gesamtbetrag der Auszahlungen des
Finanzhaushaltes 154.288.400
Euro
§
2
Der Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 41.591.200
Euro festgesetzt.
§
3
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 52.486.900 Euro festgesetzt.
§
4
Der Höchstbetrag,
bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite
zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 43.000.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das
Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 600 v.
H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 600
v. H.
2. Gewerbesteuer 480
v. H.
§
6
Im Rahmen der
Jahresabschlussarbeiten sind Buchungen von über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen zur Bildung von Rückstellungen zugelassen. Dabei muss die Deckung
gewährleistet sein.
Laatzen, den
Jürgen Köhne
Bürgermeister
Beschlussvorschlag:
Die
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 (Anlage 1) wird erlassen.
Die Gesamtbeträge der Erträge und
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen werden entsprechend des
Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 festgesetzt.
Die Ortsräte wurden gemäß § 93 Abs. 2 Satz 3 NKomVG rechtzeitig zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 (Anlage 1) angehört.
Die Ortsräte beschließen den
Haushaltsplan (Anlage 2) bezüglich der in § 93 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 NKomVG
aufgeführten Angelegenheiten.
Das im Haushaltsplan enthaltene
Investitionsprogramm für den Planungszeitraum
bis 2024 wird festgesetzt.
Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von
Investitionen im Teilfinanzhaushalt nach § 4 Abs. 6 S. 1 Niedersächsische Kommunalhaushalts-
und -kassenverordnung (KomHKVO) wird für die Stadt Laatzen auf 10.000 Euro
festgelegt.
Das Haushaltssicherungskonzept wird beschlossen.
Die Wertgrenzen, ab der eine Investition im Sinne von § 12 Abs. 1 KomHKVO als erheblich anzusehen ist und somit ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zu erfolgen hat, wird wie folgt festgelegt:
· bei Hoch- und Tiefbaumaßnahmen 100.000 Euro
· bei allen übrigen unbeweglichen Vermögensgegenständen 50.000 Euro
· bei beweglichen Vermögensgegenständen 10.000 Euro
Dem Stellenplan wird zugestimmt.