Sachverhalt:

 

Zur Begründung wird auf den ausführlichen Vorbericht des Haushaltsplans sowie die weiteren Anlagen zum Haushaltsplan verwiesen.

 

Die Ortsräte sind bei den Haushaltsplanberatungen rechtzeitig anzuhören. Zudem entscheiden sie über die in § 93 NKomVG genannten Angelegenheiten.

 

Wie bereits in den vergangenen Jahren wurde neben dem Haushaltsplan ein sogenannter „Taschenhaushalt“ im Flyer-Format erstellt, in dem die wichtigsten Informationen zum Haushalt 2021 komprimiert enthalten sind.

 

 

 

 

 

Jürgen Köhne

 

 

 

Anlagen

 

1.         Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021

2.         Haushaltsplan für 2021 mit u. a.

-            dem Ergebnishaushalt, dem Finanzhaushalt und den Teilhaushalten,

-            der integrierten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung,

-            der Übersicht über die Budgets, die Produktgruppen und über den Stand der Schulden und Verpflichtungsermächtigungen,

-            dem Haushaltssicherungskonzept und –bericht,

-            dem Stellenplan,

-            dem Beteiligungsbericht,

-            dem Trägerbericht

3.         Taschenhaushalt 2021

 

 


 

Anlage 1 zur Drucksache 2020/208

 

Haushaltssatzung der Stadt Laatzen für das Haushaltsjahr 2021

 

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Stadt Laatzen in seiner Sitzung am            folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                       103.305.700 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                           111.795.500 Euro

 

1.3 der außerordentlichen Erträge auf                                                                0 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf                                                   0 Euro

 

2. im Finanzhaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                  97.408.600 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit               102.225.100 Euro

 

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                       5.073.400 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                    46.664.600 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                 41.591.200 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                  5.398.700 Euro

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                            144.073.200 Euro

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                           154.288.400 Euro

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 41.591.200 Euro festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 52.486.900 Euro festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 43.000.000 Euro festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                   600 v. H.

            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                             600 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                                                          480 v. H.

 

 

§ 6

 

Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten sind Buchungen von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen zur Bildung von Rückstellungen zugelassen. Dabei muss die Deckung gewährleistet sein.

 

Laatzen, den

 

 

 

 

 

Jürgen Köhne

Bürgermeister

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 (Anlage 1) wird erlassen.

 

Die Gesamtbeträge der Erträge und Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen werden entsprechend des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 festgesetzt.

 

Die Ortsräte wurden gemäß § 93 Abs. 2 Satz 3 NKomVG rechtzeitig zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 (Anlage 1) angehört.

 

Die Ortsräte beschließen den Haushaltsplan (Anlage 2) bezüglich der in § 93 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 NKomVG aufgeführten Angelegenheiten.

 

Das im Haushaltsplan enthaltene Investitionsprogramm für den Planungszeitraum

bis 2024 wird festgesetzt.

 

Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionen im Teilfinanzhaushalt nach § 4 Abs. 6 S. 1 Niedersächsische Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) wird für die Stadt Laatzen auf 10.000 Euro festgelegt.

 

Das Haushaltssicherungskonzept wird beschlossen.

 

Die Wertgrenzen, ab der eine Investition im Sinne von § 12 Abs. 1 KomHKVO als erheblich anzusehen ist und somit ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zu erfolgen hat, wird wie folgt festgelegt:

 

·           bei Hoch- und Tiefbaumaßnahmen                                               100.000 Euro

·           bei allen übrigen unbeweglichen Vermögensgegenständen     50.000 Euro

·           bei beweglichen Vermögensgegenständen                                   10.000 Euro

 

Dem Stellenplan wird zugestimmt.