Betreff
Reform der Elternvertretung der Kindertagesstätten im Stadtkindertagesstättenbeirat
- Antrag der CDU-FDP-Gruppe im Rat
- Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2020/201/1
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

 

§ 10 des seit dem 1.1.1993 bestehenden Niedersächsischen Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) regelt die Mitwirkung der Eltern als Gruppensprecherinnen und ‑sprecher, Vertreterinnen und Vertreter im Beirat der Einrichtungen und in Stadt und Gemeindeelternräten.

 

Gemäß Absatz 2 können „die Elternräte in einer Gemeinde einen gemeinsamen Elternrat bilden (Gemeinde oder Stadtelternrat für Kindertagesstätten). Diese Elternräte und andere Zusammenschlüsse von Elternvertretungen können gebildet werden, wenn sich mindestens die Hälfte der Elternräte aus dem vertretenen Gebiet beteiligt“.

 

Vorgaben zur konkreten Zusammensetzung enthält die Regelung nicht.

 

Der Beirat für die städtischen Kindertagesstätten wurde erstmals in der Benutzungsordnung aus dem Jahr 1982 erwähnt. Die Zusammensetzung ist in der vom Rat beschlossenen „Benutzungsordnung für die Kindertagesstätten der Stadt Laatzen“ geregelt und entspricht bezüglich der auf Gruppen und Einrichtungsebene vorgesehenen Bildung von Elternräten und Beiräten dem KiTaG.

 

Demgegenüber ist die Bildung eines trägerübergreifenden Elternrates oder eines Beirats, also unter Einbeziehung der Vertreterinnen und Vertreter des Trägers und des Fachpersonals, gesetzlich nicht vorgeschrieben und wird grundsätzlich auch von einem bestimmten Mindestinteresse (die Hälfte der Elternräte) abhängig gemacht.

 

Der Stadtkindertagesstättenbeirat (STKB) ist ein freiwilliges kommunales Gremium, bislang ausschließlich für die Belange der städtischen Betreuungseinrichtungen.

 

Zwar wurde im Stadtkindertagesstättenbeirat in den zurückliegenden Jahren mehrfach eine Erweiterung und Einbeziehung der Elternvertretungen der Einrichtungen in freier Trägerschaft angesprochen, seitens dieser wurde jedoch stets signalisiert, dass es aufgrund des zusätzlichen Zeitaufwandes und zu wenigen Themen von übergreifender Bedeutung kein generelles sondern eher ein punktuelles Interesse, wie z. B. im Zusammenhang mit der Gestaltung der Elternentgelte, gäbe.

 

Eine im Jahr 2001 auf Initiative der damaligen Beiratssprecherin erfolgte Einrichtung einer trägerübergreifenden Elternarbeitsgruppe entstand durch die Diskussion um eine Veränderung der Elternentgelte und wurde nach wenigen Treffen mangels weitergehendem Interesse und geringer Beteiligung wieder eingestellt.

 

Von der Möglichkeit, anlassbezogen die Elternvertretungen der Einrichtungen in freier Trägerschaft zu den Sitzungen des STKB einzuladen, wurde in der Vergangenheit auch Gebrauch gemacht.

 

Eine Neuregelung der Zusammensetzung des Stadtkindertagesstättenbeirats erfordert eine Änderung der Benutzungsordnung und damit einen Ratsbeschluss. Da die Wahlen der Einrichtungseltern und beiräte bereits laufen und die nächste Ratssitzung erst nach der konstituierenden Sitzung des STKB für das laufende Betreuungsjahr stattfindet, ist eine Änderung frühestens zum Beginn des kommenden Betreuungs­jahres 2021/2022 möglich. Somit besteht kein akuter Zeitdruck, sodass vorgeschlagen wird, als Grundlage der weiteren Beratung zunächst ein Meinungsbild der gewählten Elternvertretungen aller Kindertagesstätten in freier Trägerschaft einzuholen. Dies kann in schriftlicher Form oder durch persönliche Einladung zur nächsten Sitzung des Stadtkindertagesstättenbeirats am 23.11.2020 erfolgen.

 

Im Auftrag

 

 

 

Thomas Schrader