- Antrag der CDU-FDP-Gruppe im Rat
- Stellungnahme der Verwaltung
Der Beirat für die
städtischen Kindertagesstätten wurde erstmals in der Benutzungsordnung aus dem
Jahr 1982 erwähnt. Die Zusammensetzung ist in der vom Rat beschlossenen
„Benutzungsordnung für die Kindertagesstätten der Stadt Laatzen“ geregelt und entspricht
bezüglich der auf Gruppen‑ und Einrichtungsebene vorgesehenen Bildung
von Elternräten und Beiräten dem KiTaG.
Demgegenüber ist die
Bildung eines trägerübergreifenden Elternrates oder eines Beirats, also unter
Einbeziehung der Vertreterinnen und Vertreter des Trägers und des
Fachpersonals, gesetzlich nicht vorgeschrieben und wird grundsätzlich auch von
einem bestimmten Mindestinteresse (die Hälfte der Elternräte) abhängig gemacht.
Der
Stadtkindertagesstättenbeirat (STKB) ist ein freiwilliges kommunales Gremium,
bislang ausschließlich für die Belange der städtischen Betreuungseinrichtungen.
Zwar wurde im
Stadtkindertagesstättenbeirat in den zurückliegenden Jahren mehrfach eine
Erweiterung und Einbeziehung der Elternvertretungen der Einrichtungen in freier
Trägerschaft angesprochen, seitens dieser wurde jedoch stets signalisiert, dass
es aufgrund des zusätzlichen Zeitaufwandes und zu wenigen Themen von
übergreifender Bedeutung kein generelles sondern eher ein punktuelles
Interesse, wie z. B. im Zusammenhang mit der Gestaltung der
Elternentgelte, gäbe.
Eine im Jahr 2001
auf Initiative der damaligen Beiratssprecherin erfolgte Einrichtung einer
trägerübergreifenden Elternarbeitsgruppe entstand durch die Diskussion um eine
Veränderung der Elternentgelte und wurde nach wenigen Treffen mangels
weitergehendem Interesse und geringer Beteiligung wieder eingestellt.
Von der Möglichkeit,
anlassbezogen die Elternvertretungen der Einrichtungen in freier Trägerschaft
zu den Sitzungen des STKB einzuladen, wurde in der Vergangenheit auch Gebrauch
gemacht.
Eine Neuregelung der
Zusammensetzung des Stadtkindertagesstättenbeirats erfordert eine Änderung der
Benutzungsordnung und damit einen Ratsbeschluss. Da die Wahlen der
Einrichtungseltern‑ und ‑beiräte bereits laufen und die nächste
Ratssitzung erst nach der konstituierenden Sitzung des STKB für das laufende
Betreuungsjahr stattfindet, ist eine Änderung frühestens zum Beginn des kommenden
Betreuungsjahres 2021/2022 möglich. Somit besteht kein akuter
Zeitdruck, sodass vorgeschlagen wird, als Grundlage der weiteren Beratung zunächst
ein Meinungsbild der gewählten Elternvertretungen aller Kindertagesstätten in
freier Trägerschaft einzuholen. Dies kann in schriftlicher Form oder durch
persönliche Einladung zur nächsten Sitzung des Stadtkindertagesstättenbeirats am
23.11.2020 erfolgen.
Im Auftrag
Thomas Schrader