Sachverhalt:
Die mit den Drucksachen-Nr. 2020/153/1 sowie 2020/153/2 beantragten Änderungen wurden in den Satzungsentwurf übernommen.
Gemäß § 14 Abs. 2 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) ist die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes sowie gemäß § 14 Abs. 1 NAGBNatSchG die Beteiligung der betroffenen Behörden durchgeführt worden.
Die im Rahmen beider Verfahren eingegangenen Stellungnahmen wurden in einer Übersicht zusammengestellt und abgewogen. Einige Anregungen und Bedenken wurden in den Satzungsentwurf übernommen, verändern diesen allerdings nicht wesentlich. Diese Änderungen sind in der beigefügten Synopse zusätzlich in grün dargestellt.
Im Auftrag
Axel Grüning
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die Satzung zum Schutz von Bäumen, Sträuchern, Hecken und Feldgehölzen im Gebiet der Stadt Laatzen wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.