Betreff
Sanierungsmaßnahme "Laatzen-Mitte wird top!" - 8. Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes
Vorlage
2019/114/3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit dem Programmjahr 2020 wurde zwischen dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und den zuständigen Ministerien der Bundesländer eine neue Programmstruktur der Städtebauförderung in der „Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020“ vereinbart.

 

Die bis dahin sechs Förderprogramme wurden auf drei Förderprogramme konzentriert. Das Förderprogramm „Soziale Stadt“, in das die Sanierungsmaßnahme „Laatzen-Mitte wird top!“ mit dem Programmjahr 2004 aufgenommen wurde, wurde übergeleitet in das neue Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“.

 

Die Rahmenbedingungen der Fördermaßnahme wurden durch die Überleitung in einem wesentlichen Punkt erweitert. Als neue Fördervoraussetzung wurde festgelegt, dass Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch Verbesserung der grünen Infrastruktur, im Rahmen der Gesamtmaßnahme durchgeführt werden sollen. Mindestens eine Maßnahme muss im Zuwendungszeitraum der o.g. Verwaltungsvereinbarung, d.h. zwischen 2020 bis 2025 erfolgen.

 

Beispielhaft werden für Maßnahmen des Klimaschutzes, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verbesserung der grünen Infrastruktur in der o.g. Verwaltungsvereinbarung „energetische Gebäudesanierung, Bodenentsiegelung, Flächenrecycling, klimafreundliche Mobilität, Nutzung klimaschonender Baustoffe, Schaffung/ Erhalt oder Erweiterung von Grünflächen und Freiräumen, Vernetzung von Grün-und Freiflächen, Begrünung von Bauwerksflächen, Erhöhung der Biodiversität“ genannt.

 

Mit der Programmanmeldung 2021 sind die Programmkommunen gehalten, in ihren integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepten eine Erweiterung vorzunehmen, die die Maßnahmen des Klimaschutzes, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verbesserung der grünen Infrastruktur aufzeigt.

 

In diesem Sinne soll die 8. Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes für die Sanierungsmaßnahme „Laatzen-Mitte wird top!“ ergänzt werden um das Kapitel „Maßnahmen des Klimaschutzes, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verbesserung der grünen Infrastruktur“, das alle bisher durchgeführten und geplanten Maßnahmen aufführt.  Die Ergänzung zur 8. Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes ist das 8. Kapitel „Maßnahmen des Klimaschutzes, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verbesserung der grünen Infrastruktur“ vom Rat der Stadt Laatzen zu beschließen. Die 8. Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes wurde vom Rat der Stadt Laatzen am 21.10.2019 beschlossen.

 

Klimaschutz, Klimaanpassung und Verbesserung der grünen Infrastruktur sind Querschnittsaufgaben. Im Sanierungsgebiet „Laatzen-Mitte wird top!“ sind diese Maßnahmen vielfältig eingebunden in diverse bauliche und städtebauliche Projekte. Es zeigt sich, dass seit Beginn der Sanierungsmaßnahme die Belange Klimaschutz, Klimaanpassung und grüne Infrastruktur in den meisten durchgeführten und geplanten Maßnahmen Berücksichtigung gefunden hat.

 

Bestandteil des 8. Kapitels ist die ergänzte Kosten- und Finanzierungsübersicht, in der alle Maßnahmen des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und der Verbesserung der grünen Infrastruktur aufgenommen wurden. Da diese Maßnahmen eingebunden sind in bauliche und städtebauliche Maßnahmen, sind sie in der Kosten- und Finanzierungsübersicht ohne eigenes Budget mit Verweis auf die baulichen und städtebaulichen Maßnahmen aufgeführt. Die Budgetierung der Kosten- und Finanzierungsübersicht ändert sich nicht zu der Kosten- und Finanzierungssicht der vom Rat am 21.10.2019 beschlossenen 8. Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes. 

 

Im Auftrag

 

 

 

Axel Grüning

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ergänzung der 8. Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes durch das Kapitel „Maßnahmen des Klimaschutzes, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verbesserung der grünen Infrastruktur“ wird zugestimmt.