- Beschluss über das Ergebnis der Beteiligungsverfahren
- Satzungsbeschluss
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Laatzen hat in seiner Sitzung am 11.06.2020 nach Beratung durch den Ortsrat Gleidingen am 09.06.2020 und den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Feuerschutz am 08.06.2020 mit Drucksachen-Nr. 2018/336/3 die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 232, „Nordöstlicher Bereich Oesselser Straße“, OT Gleidingen, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel des Bebauungsplans Nr. 232 ist die Schaffung von Planungsrecht für die Erweiterung der Gewerbefläche und Festsetzung der Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“.
Die mit Drucksachen-Nr. 2018/336/3 beschlossene erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 23.06.2020 bis einschließlich 23.07.2020 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 17.06.2020 beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme bis spätestens 23.07.2020 gebeten worden.
Das Ergebnis der durchgeführten Beteiligungen ist als Anlage 3 beigefügt. Eine gravierende Änderung der ausgelegten Pläne ist aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen nicht erforderlich. Es handelt sich überwiegend um Hinweise und Anregungen, die durch redaktionelle Ergänzungen in der Begründung oder als Ergänzung in den Hinweisen in der Planzeichnung berücksichtigt werden können. Zum Teil betreffen die Anregungen nicht das Planverfahren, sondern übergeordnete Planungen oder sind im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren zu behandeln. Eine erneute Auslegung der Planung ist nicht erforderlich.
Der Bebauungsplan mit Begründung zum Bebauungsplan kann in der vorliegenden Fassung Stand 28.08.2020 als Satzung beschlossen werden.
Beschlussvorschlag:
a)
Dem
Abwägungsergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
(erneute öffentliche Auslegung) sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und
der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der vorliegenden
Fassung (siehe Anlage 3) wird zugestimmt.
b)
Der
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 232, „Nordöstlicher Bereich Oesselser Straße“,
OT Gleidingen, Stand 28.08.2020 mit Begründung zum Bebauungsplan (siehe Anlagen
1 bis 3) wird als Satzung beschlossen.