Betreff
Neufassung der Schulbezirkssatzung für die Stadt Laatzen
Vorlage
2020/132
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Seit der 2. Änderung der derzeit gültigen Schulbezirkssatzung mit Beschluss des Rates der Stadt Laatzen am 02.02.2012 haben sich mehrere Änderungen ergeben, die Anpassungen der Schulbezirkssatzung erforderlich machen. Aufgrund der besseren Lesbarkeit schlägt die Verwaltung eine Neufassung dieser Satzung vor.

Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen dargestellt:

 

Zu §§ 2 und 3: Das Wahlrecht zwischen den Schulbezirken der Grundschulen Gleidingen und Rethen wird um das Grundstück Marggrafstraße 30 ergänzt, weil die Gemarkungsgrenze diagonal über das Grundstück verläuft.

 

Weil sich die Schulbezirke der Grundschulen grundsätzlich an den Gemarkungsgrenzen orientieren, ist eine weitere redaktionelle Abgrenzung, auch im Bereich des Baugebiets „Erdbeerhof“, nach heutigem Stand nicht erforderlich.

 

Zu § 6: Durch das Neubaugebiet auf der Fläche der ehemaligen Deutschen Rentenversicherung, das im Schulbezirk der Grundschule Im Langen Feld liegt, sind die Straßen „In den Stuken“ und „Rethener Winkel“ neu hinzugekommen und werden nunmehr von der Satzung mit erfasst.

 

Die Schule am Kiefernweg war bislang in § 8 der bisherigen Satzung erwähnt. Die Schule läuft zum Schuljahresende 2019/2020 aus und ist somit in der Neufassung der Schulbezirkssatzung nicht mehr zu berücksichtigen.

 

Die in § 9 der bisherigen Satzung geregelte Hauptschule Rathausstraße besteht bereits seit ein paar Jahren nicht mehr und entfällt daher ebenfalls in der Neufassung der Satzung.

 

Durch den Wegfall der beiden o. g. Schulen verschieben sich die  folgenden Paragraphen entsprechend nach vorne.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Thomas Schrader

 

 

Anlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Neufassung der Schulbezirkssatzung (Anlage) als Satzung.

 

Der Satzungsentwurf ist Bestandteil der Niederschrift.