-- Übernahme einer Bürgschaft
-- Zustimmung zur Aufnahme von Liquiditätskrediten
Sachverhalt:
Die Corona-Pandemie
hat auch für die Leine VHS gGmbH (LVHS) erhebliche Auswirkungen aufgrund des
angeordneten ersatzlosen Entfalls des Bildungsangebots einerseits und dem
Wegfall nötiger Einnahmen (Entgelte und Zuschüsse) bei unveränderten Fixkosten
andererseits. Trotz Inanspruchnahme aller denkbarer und möglichen Quellen, u.a.
auch vorzeitige Auszahlung der Betriebskostenzuschüsse der Gesellschafter,
entsteht Mitte 2020 eine nicht unerhebliche Liquiditätslücke. Hinzu kommt die
Tatsache, dass über beantragte und erwartete Mittelzuflüsse insbesondere aus
dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) zurzeit keine verlässliche
Aussage getroffen werden kann, ob, in welcher Höhe und vor allem wann diese
Mittel tatsächlich fließen.
Zur Überbrückung
benötigt die LVHS, wie in der Anlage dargestellt, liquide Mittel, die über
einen Kredit bei der Hausbank bereitgestellt werden sollen. Die Hausbank
fordert dafür die Absicherung durch Bürgschaften der Gesellschafter. Die
Übernahme von Bürgschaften richtet sich nach § 121 NKomVG, ist vom Rat zu entscheiden
und von der Kommunalaufsicht zu genehmigen. Die Ermächtigung der
Gesellschaftervertretung zur Zustimmung für die Aufnahme von Krediten bedarf
gemäß § 138 Abs. 5 NKomVG der Genehmigung des Rates.
Welche Mittelbedarfe
sich tatsächlich ergeben werden, bleibt der weiteren Entwicklung abzuwarten. Um
dann handlungsfähig zu sein, scheint es geboten und zweckmäßig, für die
Bürgschaftsgewährung sowie die Kreditermächtigung bereits jetzt schon einen
angemessenen Rahmen vorzusehen.
Dies auch mit Blick
auf die Entwicklung zum Jahresanfang 2021. In der Vergangenheit war es
notwendig, für einige Projekte eine Vorfinanzierung einzugehen. Mit Blick auf
die angespannte Finanzlage der Gesellschaft wird die LVHS aufgefordert, mit den
Projektträgern in Verhandlung zu treten, um künftig Vorfinanzierungen im
größeren Rahmen auszuschließen bzw. die Übernahme von Projekten davon abhängig
zu machen, dass die Projekte von Anfang an zeitnah von den Projektträgern auch
finanziell getragen werden. Da damit auch Personal- und Raumaufwendungen und
damit letztlich auch Kündigungsfristen verbunden sind und die weitere
wirtschaftliche Entwicklung gegenwärtig noch nicht abschließend einzuschätzen
ist, soll ein gewisser Handlungsrahmen geschaffen werden, der der LVHS die
Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit ermöglicht.
Die Ausgabe von
Bürgschaften sowie die Verwendung der Kreditermächtigung soll schrittweise, je
nach nachgewiesenem Bedarf, erfolgen. Es wird erwartet, dass die LVHS in der
ersten Stufe etwa im Juli/August 2020 mit gesamt rd. 200.000 € und einer 2.
Stufe etwa im Januar 2021 mit bis zu weiteren 300.000 € Liquidität ausgestattet
werden muss. Die Verwaltung wird über den Stand der ausgegebenen Bürgschaft/
Inanspruchnahme der Kreditermächtigung die Gremien unterrichten.
Jürgen Köhne
Anlage
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Laatzen
übernimmt für die Leine VHS gGmbH vorbehaltlich der Genehmigung durch die
Kommunalaufsicht entsprechend ihrer Beteiligungsquote an der Gesellschaft eine
Bürgschaft in Höhe von bis zu 250.000 € (Gesamtbürgschaft aller Gesellschafter
500.000 €).
Der Vertreter der Stadt Laatzen in der Gesellschafterversammlung der Leine VHS gGmbH wird ermächtigt, der Aufnahme von Liquiditätskrediten bis zur Höhe von 500.000 € zuzustimmen.