Betreff
Laatzen ist ein "Sicherer Hafen"
- Antrag der Gruppe SPD-Grüne-Linke-Faull-Scheibe im Rat
- aktualisierter Sachstandsbericht
- neue Aufnahmequote (Erlass vom 27.02.2020)
Vorlage
2019/187/4
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Der Rat der Stadt Laatzen hat in seiner Sitzung am 05.09.2019 den Beschluss gefasst sich dem Bündnis „Sicherer Hafen“ anzuschließen und sich damit bereit erklärt, über den Königsteiner Schlüssel hinaus Geflüchtete, die im Mittelmeer in Seenot geraten sind, aufzunehmen.

 

Der Beschluss und die besondere Aufnahmebereitschaft Laatzens wurden der Niedersächsischen Landesaufnahmebehörde gegenüber angezeigt.

 

Im Rahmen des Programms „Sicherer Hafen“ werden aus Seenot Gerettete, die das Land Niedersachen zugeteilt bekommen hat, auf die niedersächsischen Kommunen verteilt, die sich für eine Aufnahme dieser Personen bereiterklärt haben. Überwiegend handelt es sich bei den aus Seenot Geretteten um männliche Einzelpersonen aus Afrika. Bei den letzten Verteilungen sind überwiegend Männer aus dem Sudan und Süd-Sudan auf die Kommunen verteilt worden. Familien mit Kindern sind unter den Geretteten eher die Ausnahme.

 

Laatzen hat in der Vergangenheit bereits viele allein reisende Männer aus Syrien und dem Irak aufgenommen. Alleinstehende Männer werden mehrheitlich in Gemeinschaftsunterkünften gemeinsam mit anderen alleinstehenden Männern untergebracht.

 

Die besondere Situation durch die Corona-Pandemie stellt den Bereich der Unterbringung diesbezüglich vor Herausforderungen:

 

Derzeit ist die Verwaltung bemüht Doppelbelegungen von Zimmern mit Personen, die in keinem familiären Zusammenhang stehen, in Gemeinschaftsunterkünften zu reduzieren. Personen, die in höheres Risiko haben, dass die Covid 19 Erkrankung einen schwereren Verlauf nimmt, also Personen mit Vorerkrankungen oder höherem Alter, wurden bereits in Zimmern zur Alleinnutzung untergebracht.

 

Aktuell sind aber insgesamt noch ca. 20 Zimmer in den Unterkünften Hildesheimer Str. 305A und 513 doppelt belegt mit Personen ohne einen familiären Zusammenhang. Eine zusätzliche Aufnahme von männlichen Einzelpersonen, die aus Seenot gerettet wurden und im Rahmen des Ratsbeschlusses „Sicherer Hafen“ nach Laatzen zugewiesen werden, würde diese Situation durch den zusätzlichen Bedarf an Zimmern zur Alleinnutzung verschärfen. Aus diesem Grund wurden bisher auch keine aus Seenot geretteten Menschen in Laatzen aufgenommen und untergebracht.

 

Nach Rücksprache mit der Landesaufnahmebehörde besteht aber auch die Möglichkeit, der Stadt Laatzen Familien mit Kindern zuzuteilen, die sich in Niedersachsen im Rahmen des normalen Asylverfahrens aufhalten. Möglicherweise waren auch diese Menschen auf Ihrer Flucht ebenfalls einmal in Seenot. Sie zählen aber nicht zu der Personengruppe, die im Rahmen des „Sicheren Hafens“ verteilt werden, da sie nicht unmittelbar vor ihrer Zuweisung auf dem Mittelmeer aus Seenot gerettet wurden.

 

Sowohl Personen, die aus Seenot gerettet und im Rahmen des „Sicheren Hafens“ zugewiesen wurden, als auch alle anderen offiziell nach Laatzen zugewiesenen Menschen durchlaufen das Asylverfahren und werden auf die Quote nach dem Königsteiner Schlüssel angerechnet.

 

Darüber hinaus hat die Stadt Laatzen der Landesaufnahmestelle gegenüber auch die Aufnahmebereitschaft für 2 weibliche (Geschwister-) Kinder aus den griechischen Flüchtlingslagern erklärt. Da es in Laatzen für die entsprechende Altersgruppe keine Jugendhilfeeinrichtung für die Unterbringung gibt, kommt hier nur die Aufnahme in einer Pflegefamilie in Frage. Eine geeignete Familie ist vor Ort vorhanden. Die im April von der Bundesrepublik aufgenommenen 47 unbegleiteten Minderjährigen im Alter von 8-17 Jahren (mehr als die Hälfte ist jünger als 13 Jahre) wurden nach Beendigung einer zweiwöchigen Quarantäne über das aufgrund der Erstunterbringung zuständige Kreisjugendamt Osnabrück auf mehrere Bundesländer verteilt. Von den 42 Kindern und 5 Jugendlichen (davon 4 in Begleitung jüngerer Geschwister) kamen 18 bei bereits in Deutschland lebenden Verwandten unter. Von den insgesamt 13 in Niedersachsen verbliebenen Kindern wurden drei der Landeshauptstadt und 2 der Region zugewiesen. Laatzen wurde kein Kind zugewiesen, da die Kriterien nicht passten. Die Aufnahmebereitschaft wurde Anfang Mai nochmals bekräftigt.

 

Mit Erlass vom 27.02.2020 wurde eine neue Verteilquote festgelegt. Die Landesaufnahmebehörde beabsichtigt aufgrund des Erlasses des Nds. MI vom 27.02.2020 der Region Hannover insgesamt 1.395 Asylbewerber zuzuweisen. Davon entfallen 53 aufzunehmende Personen auf die Stadt Laatzen. Bei dieser Festlegung wurden die 28, über die alte Quote hinaus aufgenommen Personen, bereits berücksichtigt.

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Thomas Schrader