Betreff
Bebauungsplan Nr. 232, Nordöstlicher Bereich Oesselser Straße
- Beschluss zur erneuten Einleitung der Beteiligungsverfahren (erneuter Auslegungsbeschluss)
Vorlage
2018/336/3
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 232 „Nordöstlicher Bereich Oesselser Straße“, OT Gleidingen, ist überarbeitet worden und soll nun erneut ausgelegt sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt werden.

 

Die Überarbeitung ist erforderlich geworden, weil mit textlicher Festsetzung verhindert werden soll, dass sich großflächiger Einzelhandel über 800 m² auf dem Plangebiet niederlassen kann. Die vorherige Festsetzung zur Art der Nutzung schloss großflächigen Einzelhandel nicht aus. Aus diesem Grund wurde die Festsetzung geändert und die einzelnen Teilflächen im GE neu angeordnet. In dem neuen Entwurf ist ausschließlich auf den Teilflächen GE 4 und GE 5 (insgesamt eine Fläche von unter 800 m²) zulässig. Auf den Flächen GE 1-3 ist Einzelhandel nicht zulässig.

 

Zu diesen Änderungen ist gemäß § 4a Absatz 3 BauGB erneut die Öffentlichkeit zu beteiligen und eine Stellungnahme der Behörden einzuholen.

 

Die zu dem Bebauungsplan gehörigen Unterlagen sind als Anlagen beigefügt.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Axel Grüning

 

 

Anlagen

 

Anlage 1 Plan mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen

Anlage 2 Begründung mit Anlagen

Anlage 3 Abwägungstabelle nach §4 (2)

 

Beschlussvorschlag:

 

A)        Beschluss über das Ergebnis der Beteiligungsverfahren

 

            Dem Abwägungsergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung vom 14.05.2020 (Anlage 3) wird zugestimmt. Von Seiten der Öffentlichkeit liegen keine Stellungnahmen vor.

 

B)        Beschluss zum erneuten Beteiligungsverfahren

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 232 „Nordöstlicher Bereich Oesselser Straße“, OT Gleidingen, bestehend aus dem Plan mit den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung – Stand 18.05.2020 – beschlossen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut beteiligt.