Sachstand zur Umsetzung des Ratsbeschlusses
Der Beschluss und die besondere
Aufnahmebereitschaft Laatzens wurden der Bundesregierung gegenüber mit
Schreiben vom 10.10.2019 angezeigt. Mit Schreiben vom 04.12.2019 bedankt sich
das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat für diese besondere
Bereitschaft zur Aufnahme der aus Seenot Geretteten.
Da die unmittelbare Zuweisung auf die
Kommunen durch die Länder erfolgt, wurde die besondere Aufnahmebereitschaft
Laatzens auch der zuständigen niedersächsischen Landesaufnahmebehörde gegenüber
erklärt.
Bisher wurden der Stadt Laatzen noch keine
Personen zugewiesen, die im Mittelmeer aus Seenot gerettet wurden. Sollte es zu
Zuweisungen von Seenotgeretteten im Rahmen des Ratsbeschlusses „Sicherer Hafen“
nach Laatzen kommen, werden auch diese Personen auf die Zuweisungsquote
angerechnet.
Das Bundesinnenministerium hat in seinem
Schreiben vom 04.12.2019 die Stadt Laatzen auch auf das staatlich‑zivil‑gesellschaftliche
Pilotprogramm „Neustart im Team‑NesT“ für die Aufnahme von 500
besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen aufmerksam gemacht.
Neu ist, dass bei diesem Programm Staat und
Zivilgesellschaft Hand in Hand arbeiten und Verantwortung übernehmen, um
besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen, die über den Weg des Resettlement
nach Deutschland kommen, die Chance auf ein neues und sicheres Leben in unserer
Gesellschaft zu ermöglichen und ihnen beim Ankommen in Deutschland zu helfen.
Mindestens fünf Personen müssen sich zu einer Mentorengruppe zusammenschließen,
damit die Verantwortung auf mehrere Schultern verteilt ist. Denn die
Mentorengruppe verpflichtet sich dazu, einen oder mehrere
Resettlementflüchtlinge nach ihrer Ankunft in Deutschland ein Jahr ideell zu
unterstützen (z. B. bei Behördengängen, bei der Suche nach einer Schule
oder eines Ausbildungs‑ oder Arbeitsplatzes) und zwei Jahre finanziell
durch die Bereitstellung und Finanzierung einer geeigneten Wohnung.
Als Kommune, die grundsätzlich Bereitschaft
zur Aufnahme von Seenotgeretteten signalisiert hat, besteht die Möglichkeit,
sich auch im Rahmen von NesT zu engagieren und damit Flüchtlingen, deren
besonderer Schutzbedarf bereits geprüft ist, konkret zu helfen. Kommunen können
das Programm unterstützen, indem sie etwa geeignete Wohnungen aus dem eigenen
Bestand zur Verfügung stellen und in ihrer Bevölkerung für die Übernahme eines
Mentorings werben.
Nähere Informationen zum
Programm sind auch unter www.neustartimteam.de zu finden.
Die Verwaltung prüft derzeit, in welcher
Form ggf. auch eine Beteiligung an dem Programm NesT möglich ist. Insbesondere
wurde diesbezüglich bereits mit der Vorsitzenden und der Koordinatorin des
Netzwerks für Flüchtlinge in Laatzen e. V. Kontakt aufgenommen. In Laatzen
werden ja bereits seit 2015 durch die Ehrenamtlichen des Netzwerks für
Flüchtlinge solche Mentorenaufgaben übernommen. Derzeit wird daher im Netzwerk
geprüft und beraten, ob auch ein Engagement im Rahmen des NesT Programms
denkbar ist.
Im Auftrag
Thomas Schrader