Betreff
Laatzen ist ein "Sicherer Hafen"
Sachstand zur Umsetzung des Ratsbeschlusses
Vorlage
2019/187/3
Aktenzeichen
5
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

 

Der Rat der Stadt Laatzen hat in seiner Sitzung am 05.09.2019 den Beschluss gefasst sich dem Bündnis „Sicherer Hafen“ anzuschließen und sich damit bereit erklärt, über den Königsteiner Schlüssel hinaus Geflüchtete, die im Mittelmeer in Seenot geraten sind, aufzunehmen.

 

Der Beschluss und die besondere Aufnahmebereitschaft Laatzens wurden der Bundesregierung gegenüber mit Schreiben vom 10.10.2019 angezeigt. Mit Schreiben vom 04.12.2019 bedankt sich das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat für diese besondere Bereitschaft zur Aufnahme der aus Seenot Geretteten.

 

Da die unmittelbare Zuweisung auf die Kommunen durch die Länder erfolgt, wurde die besondere Aufnahmebereitschaft Laatzens auch der zuständigen niedersächsischen Landesaufnahmebehörde gegenüber erklärt.

 

Bisher wurden der Stadt Laatzen noch keine Personen zugewiesen, die im Mittelmeer aus Seenot gerettet wurden. Sollte es zu Zuweisungen von Seenotgeretteten im Rahmen des Ratsbeschlusses „Sicherer Hafen“ nach Laatzen kommen, werden auch diese Personen auf die Zuweisungsquote angerechnet.

 

Das Bundesinnenministerium hat in seinem Schreiben vom 04.12.2019 die Stadt Laatzen auch auf das staatlich‑zivil‑gesellschaftliche Pilotprogramm „Neustart im Team‑NesT“ für die Aufnahme von 500 besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen aufmerksam gemacht.

 

Neu ist, dass bei diesem Programm Staat und Zivilgesellschaft Hand in Hand arbeiten und Verantwortung übernehmen, um besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen, die über den Weg des Resettlement nach Deutschland kommen, die Chance auf ein neues und sicheres Leben in unserer Gesellschaft zu ermöglichen und ihnen beim Ankommen in Deutschland zu helfen. Mindestens fünf Personen müssen sich zu einer Mentorengruppe zusammenschließen, damit die Verantwortung auf mehrere Schultern verteilt ist. Denn die Mentorengruppe verpflichtet sich dazu, einen oder mehrere Resettlementflüchtlinge nach ihrer Ankunft in Deutschland ein Jahr ideell zu unterstützen (z. B. bei Behördengängen, bei der Suche nach einer Schule oder eines Ausbildungs‑ oder Arbeitsplatzes) und zwei Jahre finanziell durch die Bereitstellung und Finanzierung einer geeigneten Wohnung.

 

Als Kommune, die grundsätzlich Bereitschaft zur Aufnahme von Seenotgeretteten signalisiert hat, besteht die Möglichkeit, sich auch im Rahmen von NesT zu engagieren und damit Flüchtlingen, deren besonderer Schutzbedarf bereits geprüft ist, konkret zu helfen. Kommunen können das Programm unterstützen, indem sie etwa geeignete Wohnungen aus dem eigenen Bestand zur Verfügung stellen und in ihrer Bevölkerung für die Übernahme eines Mentorings werben.

 

Nähere Informationen zum Programm sind auch unter www.neustartimteam.de zu finden.

 

Die Verwaltung prüft derzeit, in welcher Form ggf. auch eine Beteiligung an dem Programm NesT möglich ist. Insbesondere wurde diesbezüglich bereits mit der Vorsitzenden und der Koordinatorin des Netzwerks für Flüchtlinge in Laatzen e. V. Kontakt aufgenommen. In Laatzen werden ja bereits seit 2015 durch die Ehrenamtlichen des Netzwerks für Flüchtlinge solche Mentorenaufgaben übernommen. Derzeit wird daher im Netzwerk geprüft und beraten, ob auch ein Engagement im Rahmen des NesT Programms denkbar ist.

 

Im Auftrag

 

 

 

Thomas Schrader