Betreff
Laatzener Bildungsstiftung
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020
Vorlage
2019/311
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Laatzener Bildungsstiftung stellt im Stiftungsmarktvergleich, insbesondere auch der rechtlich selbstständigen kommunalen Stiftungen, eine Stiftung mit sehr geringem Stiftungskapital dar. Dies und die Tatsache, dass sie vergleichsweise jung ist, stellt sie vor Herausforderungen. Zum einen muss die Akquise von Spenden und Zustiftungen aktiv betrieben werden, um die Erfüllung des Stiftungszwecks in der aktuellen Kapitalmarktlage überhaupt zu gewährleisten. Die Ertragslage lässt dies nicht zu. Gleiches gilt für die Gewinnung von geeigneten Fördernehmern.

 

Für beide Aspekte ist die Bekanntmachung der Stiftung in Laatzen und Netzwerkarbeit für die Stiftung essentiell. Insoweit bestehen klare Handlungsschwerpunkte, um notwendige Voraussetzungen für die künftige Arbeit der Stiftung zu schaffen.

 

Da bislang für die o. g. Aufgaben keine zeitlichen Ressourcen zur Verfügung standen, konnten die angestrebten Ziele auch in 2019 nicht umgesetzt werden. Nach aktuellem Stand besteht jedoch die Möglichkeit, eine Beschäftigte mit entsprechenden zeitlichen Kapazitäten mit der Aufgabe neu zu betrauen.

 

Außerdem wird derzeit eine vereinfachte Förderrichtlinie erarbeitet, die im kommenden Jahr umgesetzt werden soll. Hierüber wird erneut berichtet.

 

 

 

 

Jürgen Köhne

 

Anlage

Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 (Anlage) wird verabschiedet.

 

Die Gesamtbeträge der Erträge und Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen werden entsprechend des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 festgesetzt.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die im Haushaltsplan veranschlagten Aufwendungen und Auszahlungen selbstständig zu veranlassen. Darüber hinaus erhält die Verwaltung die Ermächtigung, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen nach deren Annahme durch das zuständige Organ entsprechend der Förderrichtlinie oder ihrem, durch den Spender vorgegebenen Verwendungszweck auszuschütten.