Betreff
Berufung und Ernennung des Ortsbrandmeisters und des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Gleidingen
Vorlage
014/2009
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Sachverhalt:

 

Nach § 13 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) werden der Ortsbrandmeister und der stellvertretende Ortsbrandmeister für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über die Berufung und Ernennung beschließt der Rat auf Vorschlag der Freiwilligen Feuerwehr.

 

Die Amtszeit des bisherigen Ortsbrandmeisters, Herrn Oberbrandmeister Gerhard Lindner, läuft zum 28.02.2009 durch Erreichen der Altersgrenze kraft Gesetzes ab.

 

In der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Gleidingen am 16.01.2009 wurden deshalb Neuwahlen erforderlich.

Für die Funktion des Ortsbrandmeisters wurde der bisherige stellvertretende Ortsbrandmeister,  Brandmeister Thorsten Weinrich, gewählt.

 

Zum neuen stellvertretenden Ortsbrandmeister wurde der Löschmeister Andre’ Oestreich gewählt.

 

Die Freiwillige Feuerwehr hat um Berufung und Ernennung der Kameraden Thorsten Weinrich und Andre’ Oestreich gebeten.

 

 

Im Auftrag

 

 

Dürr

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis werden der Brandmeister Thorsten Weinrich für die Zeit vom 01.03.2009 – 28.02.2015 zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Gleidingen und der Löschmeister Andre’ Oestreich zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Gleidingen ernannt.