Betreff
Park Grasdorf - Anpflanzung einer Hainbuchenhecke
Vorlage
2019/290
Art
Mitteilung

Im Rahmen eines Ortstermins mit dem Nachbarn des südöstlich an den Park Grasdorf angrenzenden Grundstücks wurden diverse Einfriedungsmöglichkeiten von dessen Grundstück erörtert. Als sinnvollste Möglichkeit wurde das Anpflanzen einer Hainbuchenhecke auf einem zwei Meter breiten Streifen entlang der südöstlichen Grenze auf dem Parkgrundstück herausgearbeitet.

 

Hierfür würde dieser Streifen dem benachbarten Grundstückseigentümer für 10 Jahre verpachtet. Dem Grundstückseigentümer würde die Pflicht obliegen einen angemessenen Pachtzins zu entrichten, die Anpflanzung auf eigene Kosten durchzuführen und die weitere Pflege über den genannten Zeitraum sach- und fachgerecht auszuführen. Eine Verlängerungsoption bei zufriedenstellender Übernahme der Verpflichtungen sollte ebenso vereinbart werden.

 

Die Hainbuchenhecke würde als Brut- und Nährgehölz für Vögel dienen und ferner die Fassade des grenzständigen, an der Hildesheimer Straße befindlichen ehemaligen Kiosks verdecken. Gleiches gilt auch für den Rest des angrenzenden Grundstücks des benachbarten Eigentümers. Dieser profitiert seinerseits durch die nicht auf seinem Grundstück befindliche natürliche Einfriedung. Denkmalschutzrechtliche Bedenken bestehen nicht.

 

Um die Anpflanzung der Hainbuchenhecke realisieren zu können, müssten vier kleine Eschen im Eingangsbereich des Parks gefällt werden. Die Eschen sind vom Eschensterben betroffen und mittel- und langfristig nicht zu erhalten.

Eine weitere Esche im hinteren Teil des Parks überragt mit der gesamten Krone das benachbarte Grundstück. Die Esche steht nicht unter dem Schutz der Baumschutzsatzung. Es besteht daher ein Beseitigungsanspruch.

 

Unabhängig von der Anpflanzung der Hainbuchenhecke muss eine frei stehende Säulenpappel entfernt werden, da diese umzustürzen droht. Ferner ist dort eine Eiche durch einen Astkronenbruch stark vorgeschädigt und mittelfristig nicht zu erhalten.

Durch die Fällung könnte sich eine auf dem benachbarten Grundstück befindliche Eiche wieder vernünftig entwickeln. Alle Maßnahmen sind mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Bezogen auf die zu fällende Eiche wird eine Ersatzpflanzung gefordert.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Axel Grüning