Betreff
Plangenehmigungsverfahren der DB Netz AG zur Lärmsanierungsmaßnahme "Ortsdurchfahrt Laatzen - Gleidingen"
- Stellungnahme der Stadt Laatzen
Vorlage
2019/282
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die DB Netz AG plant im Abschnitt Gleidingen die Errichtung einer Lärmschutzwand ab Mai 2021. Die Stadt Laatzen ist im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens gemäß

§ 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes aufgefordert worden, als Trägerin öffentlicher Belange und als Eigentümerin von betroffenen Stadtgrundstücken eine Stellungnahme bis zum 22.11.2019 abzugeben.

 

Die Lärmschutzwand soll als Lärmsanierungsmaßnahme des Bundes von der Deutschen Bahn realisiert werden, da die Durchfahrt Laatzen - Gleidingen zu den besonders vom Schienenverkehrslärm betroffenen Regionen in Deutschland gehört. Die Lärmsanierungsmaßnahmen des Bundes werden seit 1999 als freiwillige Leistungen vom Bund finanziert. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Mit dem vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur herausgegebenen aktuellen Gesamtkonzept „Lärmsanierung" sind alle Ortsdurchfahrten definiert worden, in denen Lärmsanierungsmaßnahmen geplant werden sollen. Die Ortsdurchfahrt Laatzen - Gleidingen ist an der Strecke 1732 (Hannover - Kassel) mit dem Abschnitt von km 12,7 bis km 14,4 mit einer Gesamtlänge von 1.622 m enthalten. Durch die 3,0 m hohe Lärmschutzwand wird eine erhebliche Verminderung der heutigen Lärmbelastung der Anwohner erreicht.

 

Beurteilungsgrundlage sind die Auslösewerte für Lärmsanierung nach der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“, von tagsüber 67 dB(A), nachts 57 dB(A) in Wohngebieten, sowie von tagsüber 69 dB(A), nachts 59 dB(A) in Mischgebieten und für Gewerbegebiete tagsüber 72 dB(A) und nachts 62 dB(A).

 

In Laatzen - Gleidingen werden laut Aussage der Schalltechnischen Untersuchung des Gutachterbüros Bonk – Maire –Hoppmann PartGmbB die Auslösewerte der Lärmsanierung im Nachtzeitraum [57 dB(A) in Wohngebieten und 59 dB(A) in Mischgebieten] ohne Schallschutz an insgesamt ca. 747 Wohneinheiten überschritten. Die Auslösewertüberschreitungen betreffen den gesamten Untersuchungsbereich. Hier sind teilweise bis in eine Tiefe von ca. 600 m Beeinträchtigungen i.S. einer Überschreitung der angesprochenen Auslösewerte vorhanden. Die höchste Auslösewert-Überschreitung (Strecke 1732 bahnlinks) tritt am Immissionsort 527 (Maschstraße 32) in Gleidingen mit 12,5 dB(A) zur Nachtzeit auf. Für alle Gebäudeseiten werden die Auslösewerte für den Tageszeitraum eingehalten.

 

Zum aktiven Schallschutz wurden in der Schalltechnischen Untersuchung Varianten mit 2,0 m, 2,5 m und 3,0 m Höhe ü.SO gerechnet. Die Gesamtlänge dieser Schallschutzwand beträgt 1.622 m. Im Ergebnis stellt die Schallschutzwand mit H=3,0 m ü.SO die schalltechnisch optimierte Variante in der Schalltechnischen Untersuchung dar. Im Einflussbereich dieser Schallschutzwand befinden sich 747 betroffene Wohneinheiten. Bei einer Wandhöhe von 2 m verbleiben 221 Wohneinheiten mit Auslösewertüberschreitungen. Die mittlere Pegelminderung beträgt hier 5,21 dB(A). Mit einer Wandhöhe von 3,0 m reduziert sich die Anzahl der Wohneinheiten auf 85 Wohneinheiten mit Auslösewertüberschreitung bei einer mittleren Pegelminderung von 6,59 dB(A).

 

Die darüber hinaus erforderlichen Schallschutzmaßnahmen im Untersuchungsbereich werden als passiver Schallschutz ausgeführt, soweit sich ein Anspruch ergibt und die Voraussetzungen dafür vorhanden sind. Für die verbleibenden Gebäude (ca. 85 WE), für die Auslösewertüberschreitungen nach Realisierung der aktiven Schallschutzmaßnahme ermittelt wurden, ist zu untersuchen, welche Maßnahmen in Form von passivem Schallschutz erforderlich sind, um ein störungsfreies Wohnen in den Wohn- und Schlafräumen zu gewährleisten. Für die entsprechenden Gebäude wird bei Überschreiten der Auslösewerte eine Zuwendungsfähigkeit auf passive Schallschutzmaßnahmen dem Grunde nach ausgelöst, das heißt: nur, wenn an der entsprechenden Gebäudeseite tatsächlich Fenster von Räumen mit Schutzanspruch vorhanden sind und der Schallschutz der raumbegrenzenden Bauteile nicht ausreicht, werden diese realisiert.

 

Die aktiven Lärmschutzmaßnahmen werden in Form einer Lärmschutzwand realisiert, deren Entfernung zum Gleis beträgt in der Regel mindestens 3,80 m in Abhängigkeit von den vorhandenen Gegebenheiten wie Kabeltrassen, Kabelkanälen, Oberleitungsmasten und anderen Anlagen. Die Lärmschutzwand wird prinzipiell um bestehende Anlagen wie z.B. Oberleitungsmasten und Signale anliegerseitig herumgeführt. In diesen Fällen wird der Regelabstand zum äußeren Gleis teilweise überschritten. Die Lärmschutzwände werden im Regelfall vom Gleis aus errichtet. Die in den Planungsgrundlagen der DB AG geforderten Service- und Fluchttüren werden den örtlichen Gegebenheiten und dem Bedarf entsprechend vorgesehen.

 

Die Gründung der Lärmschutzwand erfolgt überwiegend mittels Tiefgründungen aus Stahlrohren mit einem Durchmesser von ca. 50 cm, die im Abstand von maximal 5,0 m in den Untergrund eingebracht werden. Die Gründungsrohre werden im Regelfall eingerüttelt. Alle Rohre, die in einem geringeren Abstand als 10 m zu Gebäuden und Bauwerken gegründet werden, werden durch ein nahezu erschütterungsfreies Dreh-Druck-Verfahren eingebracht, um so Schäden zu vermeiden. Die Abmessungen und die Ausführungsart der Gründungskörper ergeben sich aus den statischen Erfordernissen.

 

Der Einsatz von transparenten Lärmschutzwandelementen erfolgt ggf. an den Eisenbahnüberführungen und starken Verschattungsbereichen im hinsichtlich der Kosten angemessenen Rahmen. Um einer Zerschneidung des Lebensraumes für Kleinlebewesen entgegenzuwirken, werden Öffnungen (Kleintierdurchlässe) in den Sockeln der Lärmschutzwände vorgesehen. Damit der Zugang hindernisfrei ist, muss die Unterkante des Kleintierdurchlasses ebenerdig sein.

 

Die Farbgebung der Stahlträger und der Elemente erfolgt in Abstimmung mit der Stadt Laatzen.

 

Bahnseitig hochschallabsorbierende Lärmschutzelemente kommen nach den Angaben im Schallgutachten zum Einsatz. Für nahe gelegene und von der Baumaßnahme betroffene Gebäude, Straßen und Kanäle werden Beweissicherungsverfahren durchgeführt, um eventuelle Veränderungen am Bestand zu dokumentieren.

 

Im Rahmen der 3. Stufe der Lärmaktionsplanung der Stadt Laatzen wurde das Eisenbahnbundesamt zur Teilnahme an den Sitzungen vom 4. und 12.02.2019 der Ortsräte Gleidingen und Rethen sowie Laatzen eingeladen. In ihrem Vortrag hoben die Mitarbeiter*Innen des Eisbahnbundesamtes die sehr starke Betroffenheit der Stadt Laatzen durch den Nachtlärm des Güterverkehrs hervor. Unter den 404 Mittelstädten bis 100.000 Einwohnern, die vom Lärm des Schienenverkehrs betroffen sind, steht die Stadt Laatzen an 4. Stelle der Kommunen mit den höchsten Lärmkennziffern.

 

Die Stadt Laatzen sieht in der Lärmsanierung der Ortsdurchfahrt im Abschnitt Gleidingen einen erforderlichen Schritt zur Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse und begrüßt deshalb die geplanten aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen.

 

In ihrer Stellungnahme zum Plangenehmigungsverfahren bittet die Stadt Laatzen um Auskunft, warum in der Variantenuntersuchung zum aktiven Schallschutz nicht auch höhere als 3,0 m hohe Lärmschutzwände bzw. niedrigere Lärmschutzwände direkt am Gleiskörper auf ihren Schallschutz untersucht wurden. Ziel muss sein, die Anzahl der Wohneinheiten mit Auslösewertüberschreitung über nachts 57 dB(A) möglichst auf null zu begrenzen.

 

Gemäß der DIN 18005, Schallschutz im Städtebau, liegen die Orientierungswerte bei nachts 40 dB(A) für reine Wohngebiete und 45 dB(A) für allgemeine Wohngebiete. Im Vergleich dazu liegen die o.g. Auslösewertüberschreitungen deutlich über den Orientierungswerten der Bauleitplanung. Deshalb würden in Bebauungsplanverfahren in Gleidingen trotz der Lärmsanierung weiterhin Lärmschutzmaßnahmen zur Konfliktlösung erforderlich sein.

 

Bei den Berechnungen zur „Richtlinie für die Förderung von Lärmsanierungsmaßnahmen Schiene“ werden Mittelungspegel zugrundgelegt, d.h. es sind nicht die für den Schienenverkehr typischen Einzelpegel des vorbeifahrenden Zuges maßgebend, sondern der auf den gesamten Nachtzeitraum mit den Zeitabschnitten ohne Zugverkehr gemittelte Wert. Deswegen muss die Lärmeinwirkung der vorbeifahrenden Züge durch technische Maßnahmen an den Schienen (z.B. Schienenstegdämpfer oder Radschmieranlage) und den Zügen selbst weiter minimiert werden.

 

Eine sehr effektive Maßnahme zur Minimierung der Lärmwerte ist die Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten der Güterzüge im Nachtzeitraum. Angesichts der weiterhin sehr hohen Lärmwerte in Gleidingen sollte zusätzlich zur Lärmsanierung eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten der Züge in der Ortsdurchfahrt eingeführt werden.

 

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahnbundesamtes hat aufgezeigt, dass es neben Gleidingen mehrere Lärmschwerpunkte in Rethen, Alt-Laatzen und Grasdorf gibt. Auch hier ist die DB Netz AG gehalten, effektive Lärmsanierungen durchzuführen.

 

Im Auftrag

 

 

 

Axel Grüning

 

Anlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadt Laatzen (siehe Anlage 1) wird zugestimmt.