Betreff
Bebauungsplan Nr. 77 "Fachmarktstandort Karlsruher Straße", OT Laatzen
- Auslegungsbeschluss
Vorlage
2016/064/4
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Das Ziel der Planung ist die Anpassung des Planungsrechtes an die sich aus dem Einzelhandelskonzept ergebenden Anforderungen an den Schutz zentraler Versorgungsbereiche gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB. Das Einzelhandelskonzept hat für die Standorte Laatzen-Mitte und Alt-Laatzen zentrale Versorgungsbereiche ermittelt. Für alle anderen Einzelhandelsstandorte im Stadtgebiet gilt, dass dort keine zusätzlichen Betriebe/ Verkaufsflächen mit zentrenrelevanten Sortimenten angesiedelt werden dürfen mit dem Ziel, diese zentralen Versorgungsbereiche zu erhalten und zu stabilisieren. Um diese Inhalte in geltendes Planungsrecht zu übertragen, sollen in diesem Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen getroffen werden. Außerdem sollen im Rahmen dieser Bebauungsplanaufstellung die übrigen Festsetzungen im Plangebiet derart getroffen werden, dass eine hohe Nutzungsflexibilität geschaffen wird. Weiterhin ist eine Berücksichtigung der vorhandenen Störfallrisiken vorzunehmen und in die Planung zu integrieren.

 

Der Geltungsbereich ist der Planzeichnung zu entnehmen. Er erstreckt sich:

·         im Norden bis zu Nordgrenze der Augsburger Straße,

·         im Süden bis zur Nordgrenze der Münchener Straße,

·         im Osten zu Ostseite der Karlsruher Straße und

·         im Westen zur Ostkante der Bahntrasse.

 

Mit Inkraftsetzung tritt der Bebauungsplan Nr. 77 in seinem Geltungsbereich an die Stelle der folgenden Pläne:

Bebauungsplan Nr. 5, 4. Änderung

Bebauungsplanes Nr. 5, 5. Änderung

Bebauungsplan Nr. 5, 6. Änderung

Bebauungsplan Nr. 70

Der Bebauungsplan Nr. 77 wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 77 „Fachmarktzentrum Karlsruher Straße“ wird beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt folgende Verfahrensschritte einzuleiten:

  • öffentliche Auslegung
  • Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.